MPC Rendite-Fonds Leben plus IV und V: Hahn Rechtsanwälte reicht Prospekthaftungsklagen ein / Verjährung droht
Geschrieben am 29-07-2014 |
Bremen (ots) - Hahn Rechtsanwälte hat für den MPC Leben plus IV
erste Klagen gegen die Gründungskommanditistinnen MPC Capital
Investments GmbH und TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds mbH (zugleich Treuhänderin) wegen Prospekthaftung
eingereicht. Weitere Klagen - auch zu dem nahezu identischen Prospekt
beim MPC Leben plus V - werden folgen.
Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte werden die bestehenden
Risiken dieser Beteiligungen in den Emissionsprospekten eklatant
verharmlost. "In den Prospekten wird ein Worst-Case-Szenario
dargestellt, nach dem mindestens das eingesetzte Kapital zuzüglich
einer kleinen Rendite zurückfließen sollte", erläutert Fachanwalt
Gregor Decken. "Tatsächlich steht aber inzwischen fest, dass nicht
einmal der Kapitalerhalt noch erreicht wird."
Es handelt sich bei beiden Beteiligungen um geschlossene Fonds,
die in "gebrauchte" deutsche Lebensversicherungen investiert haben.
Die Lebensversicherungen sollten günstig einkauft, die Prämien bis
zum Vertragsablauf von der Fondsgesellschaft weiter bedient und zur
jeweiligen Fälligkeit die Versicherungssumme vereinnahmt werden.
Aufgrund der bei deutschen Lebensversicherungen bestehenden
Garantieverzinsung wurden die Fonds als ausgesprochen sichere Anlage
empfohlen. Insgesamt konnten so bei den Anlegern in den Jahren 2004
bis 2006 für beide Fonds zusammen 226 Millionen Euro eingesammelt
werden.
Für den nicht prognosegemäßen Verlauf macht die
Fondsgeschäftsführung die Weltwirtschaftskrise verantwortlich,
aufgrund der kaum noch Überschuss- und Schlussgewinnanteile
erwirtschaftet werden konnten. Diese waren aber bereits seit 1999
rückläufig. Auch hierüber hätte aufgeklärt werden müssen. Neben den
jetzt in Anspruch genommenen Gründungs- und Treuhandkommanditistinnen
stehen auch die jeweils beratenden Banken, Sparkassen und freien
Vertriebe in der Haftung. Diese haften nicht nur für die Richtigkeit
des Prospektes, sondern außerdem dafür, dass die Beteiligung für den
jeweiligen Anleger überhaupt geeignet ist. Kreditinstitute müssen
nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darüber hinaus über die
Provisionen aufklären, die sie für die Vermittlung der Beteiligung
erhalten sollten. Hierfür standen bis zu 12 Prozent der jeweiligen
Zeichnungssumme zur Verfügung. Hahn Rechtsanwälte konnte vor diesem
Hintergrund bereits in einer Vielzahl von Fällen mit verschiedenen
Beratungsunternehmen und Kreditinstituten akzeptable
Vergleichslösungen verhandeln. In nahezu allen Fällen konnten
Beratungsmängel festgestellt werden, so dass die rechtliche
Überprüfung empfohlen wird. Insbesondere beim MPC Leben plus IV ist
aber Eile geboten, da die Beteiligungen ab Juni 2004 vertrieben
worden sind. Etwaige Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre
nach Zeichnung der Beteiligung bzw. spätestens mit der Annahme durch
die Treuhandkommanditistin.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014 bei den bundesweit tätigen Kanzleien
für Kapitalanlegerschutz erneut als "häufig empfohlene Kanzlei"
hervorgehoben. Der Gründer, Rechtsanwalt Peter Hahn M.C.L., ist seit
20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Seine
Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als zehn
Jahren. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. hrp
ist spezialisiert auf die Vertretung von Kapitalanlegern und hat seit
2001 rund 16.000 Mandate mit einem Gesamtvolumen von knapp einer
Milliarde EUR übernommen. Sie wurden zu mehr als zwei Drittel
vergleichsweise erledigt. Für die Kanzlei sind zurzeit 19 Anwälte
tätig, davon acht Fachanwälte. Gegründet in Bremen verfügt hrp
mittlerweile über Niederlassungen in Hamburg, Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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