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Tipps für den Alltag / Neues Outfit für das Auto / Wer sein Fahrzeug nachträglich verändert, muss seine Kfz-Versicherung informieren (FOTO)

Geschrieben am 29-07-2014

Coburg (ots) -

Nicht jedem Autofahrer gefällt sein Auto so, wie es serienmäßig
dasteht. Mit Tuning lässt sich Abhilfe schaffen. Doch Vorsicht: Schon
breitere Reifen können bewirken, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Um sie wieder zu erlangen, müssen Tuning-Maßnahmen in die
Fahrzeugpapiere eingetragen werden, ansonsten drohen bei der nächsten
Verkehrskontrolle ein Punkt und eine Geldbuße. Was man unter Tuning
versteht, hat der Gesetzgeber in der
Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO §19 Abs.2 und 3) geregelt.

Tunen lässt sich ein Fahrzeug auf unterschiedliche Weise: Zum
einen kann die Leistungsfähigkeit des Motors gesteigert werden, zum
anderen sind optische oder akustische Veränderungen möglich. Welche
Maßnahmen die Betriebserlaubnis betreffen? Ein Blick in das
Gutachten, das für die meisten Teile mitgeliefert wird, bringt
Klarheit. Hier wird erläutert, ob ein Auto nach dem Umbau zum
Sachverständigen muss und ob die Veränderungen in den
Fahrzeugpapieren einzutragen sind.

Im Übrigen genügt es nicht, nur der Zulassungsstelle Bescheid zu
geben, auch die Kfz-Versicherung ist mit im Boot. Unabhängig davon,
ob die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, muss sie über jede
nachträgliche Veränderung des Fahrzeugs informiert werden. Hat sich
die Risikolage verschoben, kann die Prämie angepasst werden. Um
unangenehme Neuigkeiten zu vermeiden, rät die HUK-COBURG, den
Versicherer schon im Vorfeld zu kontaktieren. So weiß man, ob und wie
sich der Beitrag verändert. Außerdem überprüft der Versicherer, ob
die Tuning-Teile straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind, denn nur
dann lassen sie sich in der Kaskoversicherung miteinschließen und
werden im Schadenfall ersetzt.

Wer seiner Versicherung nichts vom Tuning erzählt, muss bei einem
Unfall mit Konsequenzen rechnen. Natürlich reguliert die
Kfz-Haftpflichtversicherung immer den Schaden eines unschuldigen
Dritten. Allerdings kann sie prüfen, ob sie den Fahrer wegen der
Gefahrerhöhung im Nachhinein in Regress nimmt - vorausgesetzt das
Tuning war ursächlich für den Unfall. In der Kasko-Versicherung kann
die unterlassene Information über das Tunen dazu führen, dass der
Versicherungsnehmer seinen Schaden komplett aus der eigenen Tasche
bezahlen muss.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Telefon: 09561 96-2099
Telefax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
www.huk.de
Twitter: @HUK
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