Weinberg: Krippenplatz-Garantie und Betreuungsgeld für Kleinstkinder gehören zusammen
Geschrieben am 31-07-2014 |
Berlin (ots) - Schluss mit Vorwürfen wie Rabenmutter oder
Herdprämie
Vor einem Jahr, am 1. August 2013, wurden zeitgleich der
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das Betreuungsgeld
eingeführt. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Ein Markenkern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, dass wir
Vertrauen in Eltern setzen und akzeptieren, dass sie
eigenverantwortlich und eigenständig darüber entscheiden können, wie
sie ihr Leben mit Kindern gestalten. Wir wollen keine "Lufthoheit"
über den Kinderbetten, sondern starke Eltern in ihrer Entscheidung,
wie ihre Kinder betreut werden sollen. Gerade kleine Kinder sind
unterschiedlich weit entwickelt. Dieser Unterschiedlichkeit der
Entwicklung der Kinder müssen wir gerecht werden. Die
ideologiegeleiteten Diffamierungen verschiedener Lebensentwürfe mit
"Rabenmutter" oder Bezieher der "Herdprämie" müssen wir endlich
beenden. Daher hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowohl für den
massiven Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen
Kinder eingesetzt als auch für eine finanzielle Unterstützung für die
Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Krippe betreuen lassen wollen.
Beide Maßnahmen sind überaus erfolgreich: Nicht zuletzt durch das
starke finanzielle Engagement des Bundes konnte allen Eltern, deren
Kinder das erste Lebensjahr vollendet haben, ab dem 1. August 2013
ein Kinderbetreuungsplatz garantiert werden. Mittlerweile werden mehr
als 660.000 Kinder unter drei Jahren in einer Krippe oder durch
Tagespflegeeltern betreut. Im Vergleich zu den Zahlen vom März 2006,
als knapp 290.000 Kinder betreut wurden, ein enormer Aufwuchs. Da
sich Familien heute aber so vielfältig organisieren, dass allein mit
dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen Wünschen von Eltern Sorge
getragen wird, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Alternative zur
Krippe das Betreuungsgeld durchgesetzt. Auch diese Leistung wird
stark nachgefragt: Im ersten Quartal 2014 bezogen 146.000 Eltern das
Betreuungsgeld, das derzeit 100 Euro monatlich für einjährige Kinder
beträgt. Ab dem 1. August 2014 werden noch mehr Eltern profitieren
können: Dann werden 150 Euro monatlich für alle ein- und zweijährigen
Kinder gezahlt, die keine Krippe besuchen. Derzeit liegen nach
Presseumfragen bundesweit bereits 300.000 Anträge vor.
Auch wenn die Gegner des Betreuungsgeldes es nicht wahr haben
wollen und für die Unterfütterung ihrer Argumentation Zahlen über die
Nutzung des Betreuungsgeldes heranziehen, die aus Zeiten stammen, als
das Betreuungsgeld noch nicht eingeführt war: Das Betreuungsgeld ist
kein Bildungsverhinderer, sondern bietet Eltern eine finanzielle
Unterstützung, die sich in den ersten Jahren selbst um ihre Kinder
kümmern oder die Betreuung privat organisieren wollen. Wir reden über
die Betreuung von ein- bis zweijährigen Kleinstkindern. Für diese
Kinder ist die familiäre oder familiennahe Betreuung der
institutionellen zumindest gleichwertig, wenn nicht gar überlegen.
Kinder brauchen gerade in ihrer ersten Lebensphase feste
Bezugspersonen und liebevolle Zuwendung, damit sie sich sicher
entwickeln und ihre Talente entfalten können. Und liebevolle
Zuwendung können alle Eltern ihren Kindern geben - ob mit
akademischem oder nicht-akademischen, ob mit oder ohne deutschen
kulturellen Hintergrund. Vor allem "bildungsfernen" Eltern oder
Eltern mit einer Zuwanderungsgeschichte diese Fähigkeit abzusprechen,
ist nicht nur diskriminierend, sondern unerträglich. Wir bewundern
immer die engen Familienbindungen in vielen anderen Ländern. Doch
wenn diese Familien dann in Deutschland leben, sollten wir ihnen
genau dieses Familienbild und Familienleben nicht vorwerfen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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