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Immobilienanzeigen im neuen Kleid / Laut neuer EnEV müssen Immobilienanzeigen speziell gestaltet werden

Geschrieben am 31-07-2014

Eschborn (ots) - Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung
(EnEV) haben sich zum 1. Mai 2014 auch die Inhalte und die Verwendung
von Energieausweisen verändert. Aufgrund neuer
Energieeffizienzklassen besitzen die neuen Ausweise noch
aussagekräftigere und übersichtlichere Aussagen zum energetischen
Standard der Gebäude. In Immobilienanzeigen für Vermietung oder
Verkauf müssen einige dieser Informationen zukünftig verpflichtend
dargestellt werden. Ab dem 1. Mai 2015 drohen bei Nichtbeachtung
Bußgelder.

Energieeffizienzdaten bei Immobilienanzeigen in kommerziellen
Medien

Unter kommerziellen Medien sind dabei alle Zeitungen,
professionellen Internetportale für Immobilien, aber auch
geschäftliche Internetseiten zu verstehen, mit denen grundsätzlich
eine Gewinnerzielungsabsicht einhergeht - dazu zählen z.B. auch die
Internetseiten von Immobilienmaklern. Ausnahmen stellen dagegen
schwarze Bretter etwa im Supermarkt dar, die von den Kunden
kostenfrei genutzt werden und mit denen der Supermarkt auch auf
andere Weise kein Geld verdient. In den Anzeigen in kommerziellen
Medien müssen neben der Art des ausgestellten Energieausweises
(Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und des Endenergiebedarfs- bzw.
Endenergieverbrauchswertes des Gebäudes auch die wesentlichen
Energieträger für die Beheizung des Gebäudes genannt werden. Bei
Wohngebäuden ist das Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis und -
soweit vorhanden - die Energieeffizienzklasse anzugeben. Bei
Nichtwohngebäuden sind die Werte für Strom und Wärme separat zu
nennen. Sollten Vermieter und Verkäufer dies nicht beachten, können
ab 01.05.2015 Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 15.000
EUR betragen.

Alte Energieausweise vorerst weiter gültig

Energieausweise, die bereits gemäß EnEV 2007 bzw. EnEV 2009
ausgestellt wurden, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn
Jahren und können entsprechend weiter genutzt werden. Auch sie
enthalten die meisten der Angaben für die Immobilienanzeigen - mit
Ausnahme der Effizienzklasse. Für Inhaber alter Energieausweise ist
die Angabe der Energieeffizienzklasse darum freiwillig, die anderen
beschriebenen Angaben dagegen nicht. Ausnahme bilden alte
Energieausweise, in denen der Energieverbrauchskennwert nicht den
Verbrauch für die Wassererwärmung enthält.

Vorlage des Energieausweises bereits bei Vertragsanbahnung

Potenziellen Miet- oder Kaufinteressenten muss der Ausweis
spätestens bei der Besichtigung der Immobilien vorgelegt werden oder
zumindest deutlich sichtbar in der Immobilie ausgehängt oder -gelegt
sein. Hat keine Besichtigung stattgefunden, muss der Vermieter oder
Verkäufer den jeweiligen Energieausweis unverzüglich zur Verfügung
stellen, spätestens jedoch auf Verlangen der Miet- oder
Kaufinteressenten. Dazu reicht jeweils eine Kopie des
Energieausweises. Kommt ein Miet- oder Kaufvertrag für die Immobilie
zustande, so muss der Energieausweis im Original oder als Kopie
unmittelbar nach Vertragsschluss dem neuen Mieter bzw. dem Käufer
übergeben werden.

Bezugsquelle für neue Energieausweise

Die verbrauchsorientierten Energieausweise bieten in der Regel die
Stellen an, die bereits die bisherigen Energieausweise ausgestellt
haben. Dazu gehört auch der Energiemanager Techem. Für Fragen rund um
den Energieausweis steht das Techem Energieausweisteam unter der
Telefonnummer 0 18 03 / 68 43 12 (9 ct/Anruf aus dem dt. Festnetz,
max. 42 ct/Min aus den dt. Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter
energieausweis@techem.de zur Verfügung. Online können die Ausweise
unter www.techem.de bestellt werden.

Über Techem

Techem ist ein weltweit führender Anbieter für Energieabrechnungen
und Energiemanagement in Immobilien. Das Unternehmen mit Hauptsitz in
Eschborn wurde 1952 gegründet. Techem ist heute mit über 3.400
Mitarbeitern in mehr als 20 Ländern aktiv und hat 9,9 Millionen
Wohnungen im Service. In Deutschland ist Techem flächendeckend an
rund 100 Standorten vertreten.

Das Leistungsangebot reicht von der Energiebeschaffung über die
Erfassung und Abrechnung von Wärme und Wasser bis hin zu einem
detaillierten Energiemonitoring. Des Weiteren bietet Techem neben
geringinvestiven Maßnahmen, wie dem Energiesparsystem adapterm, auch
innovative Contracting-Lösungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Durch den Einsatz effizienter Technik und günstigen Energiebezug
werden für Eigentümer und Mieter attraktive Wärmepreise und
Verbrauchseinsparungen erzielt.

Der Funkrauchwarnmelder ergänzt das Portfolio des Marktführers für
funkgesteuerte Systeme zur Erfassung von Heizwärme und Wasser. Die
Legionellenprüfung in Kooperation mit SGS Institut Fresenius rundet
das umfassende Lösungsangebot für die Wohnungswirtschaft ab. Techem
bietet hierfür als einer der wenigen Dienstleister in Deutschland ein
Komplett-Paket inklusive Präventiv- und Sanierungsberatung, wobei
Probenahme und Analyse durch das akkreditierte SGS Institut Fresenius
erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de



Pressekontakt:
Robert Woggon
Senior Corporate Communications Manger
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2324
E-Mail: robert.woggon@techem.de


Ute Ebers
Head of Corporate Communications
Techem GmbH
Telefon: +49 (0) 6196 / 522-2992
E-Mail: ute.ebers@techem.de


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