Aus Geblitzt.com wird Geblitzt.de
Geschrieben am 20-08-2014 |
Berlin (ots) - Geblitzt.com heißt jetzt Geblitzt.de; das
Serviceversprechen bleibt: Geblitzt.de ermöglicht Betroffenen die
kostenlose Überprüfung von Bußgeldbescheiden und ggf. die Einstellung
der Verfahren.
Mittlerweile haben die Geblitzt.de-Verkehrsrechtsanwälte mehr als
3.500 Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit überprüft. 87 Prozent der
eingereichten Bescheide stammen von Männern. "Ob Männer generell
schneller als Frauen fahren oder sich eher trauen Einspruch
einzulegen, lässt sich daraus natürlich nicht ableiten", stellt Jan
Ginhold klar, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt).
"Unsere Daten sprechen nur für die über Geblitzt.de bearbeiteten
Bußgeldbescheide." Der Großteil aller Bescheide (85 Prozent) sind
Geschwindigkeitsverstöße, 9 Prozent Wechsellicht- und 6 Prozent
Abstandsverstöße.
Geblitzt.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Rechtslücke zu
schließen. Wenn man in Deutschland gegen einen Bußgeldbescheid
vorgehen möchte, ist der Gang zum Anwalt normalerweise nicht zu
vermeiden. "In der Praxis gilt die Unschuldsvermutung, bezogen auf
das Verkehrsrecht, nicht", sagt Ginhold. Im Klartext bedeutet das:
Kommt es zum Prozess und der Mandant wird freigesprochen, ist aber
nicht rechtsschutzversichert, bleibt er in den meisten Fällen auf den
Anwaltskosten sitzen.
Bei Geblitzt.de sind die Überprüfung der Bußgeldbescheide sowie
die Begleitung des gesamten Verfahrens durch die vermittelten Anwälte
für Betroffene kostenlos. Unabhängig davon, ob der Mandant
rechtsschutzversichert ist oder nicht. Entstandene Anwaltskosten
übernimmt die CODUKA UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der
Prozessfinanzierung. Bei nicht gerechtfertigten Bußgeldbescheiden
wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Bestehen nach
der Akteneinsicht durch die Anwälte keine Zweifel an den
Bußgeldbescheiden, wird den Mandanten geraten die Bußgelder zu
begleichen.
Über Geblitzt.de
Viele erlassene Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich
mangelhaft und daher erfolgreich anfechtbar. Dennoch wird ein
Großteil aller Bußgelder akzeptiert und bezahlt. Gründe hierfür sind
das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder
die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen
Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie
evtl. unrechtmäßig beschuldigt wurden.
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de, ein Service der CODUKA UG
(haftungsbeschränkt), die kostenlose Überprüfung der erhobenen
Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt
Geblitzt.de eigene Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang
für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten
entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und
reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend
überprüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die
Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, wird
versucht eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide
werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen
somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl. weitere Sanktionen (z.B.
Fahrverbot, Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen. Sollten
Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide
ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de alle
entstandenen Kosten im Rahmen der Prozessfinanzierung. Die gesamte
Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
K.M.R. Kommunikation | Marketing | Romer
Hubert Romer
Telefon: 0711 / 64 58 07-10
E-Mail: hromer@kreativmarketing.de
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