PKV geht juristisch gegen irreführende Werbung vor
Geschrieben am 28-08-2014 |
Berlin (ots) - Zum Vorgehen gegen irreführende Billigangebote
erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung
(PKV), Volker Leienbach:
"Weil fragwürdige Werbetricks à la 'PKV ab 59 Euro' insbesondere
im Internet um sich greifen und den Ruf der Privaten
Krankenversicherung schädigen, geht der PKV-Verband jetzt juristisch
dagegen vor. Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am
Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend.
Sie verstoßen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb. Dies gilt auch für das Verschweigen
wesentlicher Merkmale, wenn beworbene Tarife nicht die typischen
Leistungen einer privaten Krankenversicherung umfassen.
Die Urheber entsprechender irreführender Werbeangebote erhalten
daher eine Abmahnung. Sie werden zur Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, für jeden
Fall der Zuwiderhandlung drohen ihnen empfindliche Strafzahlungen.
Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass zu
den in einschlägigen Werbungen genannten Billigst-Beiträgen kein
Tarif bekannt ist, der den üblichen Schutzumfang einer privaten
Krankenversicherung bietet (darunter z.B. freie Arztwahl, Unterkunft
in Ein- oder Zweibettzimmern, Chefarztbehandlung). Soweit es bei
PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gibt,
sind sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft und beziehen sich auf
spezielle Zielgruppen wie z.B. Studenten, Beamtenanwärter oder
Meisterschüler. Solche Tarife werden aber in der Regel ohne
Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende
Lebensphasen gelten. Sie entsprechen nicht der typischen privaten
Krankenvollversicherung.
Bei einigen dieser scheinbaren Billig-Angebote liegt der Verdacht
nahe, dass es sich gar nicht um Werbung für reale Versicherungen
handelt, sondern andere Absichten dahinterstecken. Meist führen diese
Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen, wo persönliche Daten
abgefragt werden, die sich anschließend gewinnbringend für völlig
andere Zwecke vermarkten lassen. Praxistests von
Verbraucherschutz-Journalisten brachten zutage, dass sie in keinem
einzigen Fall nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkretes
Versicherungsangebot erhalten haben, stattdessen aber z.B. ein
versehentlich bestelltes Zeitschriften-Abonnement. Neben dem Ärger
für die irregeführten Verbraucher sind diese angeblichen
Billigangebote auch aus Sicht der Privaten Krankenversicherung ein
großes Ärgernis. Sie beschädigen das Ansehen der PKV, das für
besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine umfassende
Gesundheitsversorgung steht."
Pressekontakt:
Stefan Reker
Geschäftsführer
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin
Telefon +49 30 20 45 89-44
Telefax +49 30 20 45 89-33
eMail stefan.reker@pkv.de
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