Aktuelle Information zum Gerichtsverfahren Hetzenecker ./. RIMOWA
Geschrieben am 12-09-2014 |
Köln (ots) - Landgericht München weist Belieferungsklage des
Münchener Händlers Hetzenecker gegen RIMOWA ab.
Der Reisegepäckhersteller RIMOWA hat vor einigen Jahren ein neues,
auf Qualitätskriterien gestütztes, selektives Vertriebssystem
eingeführt. RIMOWA hatte es auf dieser neuen Basis abgelehnt, das
Handelsunternehmen Hetzenecker in das Selektivsystem aufzunehmen.
Daraufhin verklagte Hetzenecker RIMOWA auf Weiterbelieferung und
berief sich auf kartellrechtliche Vorschriften. Die Klage hat das
Landgericht München I nun mit einem am 9. September 2014 verkündeten
Urteil abgewiesen.
Über RIMOWA:
RIMOWA zählt weltweit zu den führenden Premium-Marken für Koffer
aus Aluminium und aus dem High-Tech-Material Polycarbonat und zählt
zu den wenigen noch in Deutschland produzierenden Herstellern von
Reisegepäck. Man kann behaupten, RIMOWA ist die wohl einzige
Manufaktur mit einer Historie von über 115 Jahren und einer prägenden
Traditionsverbundenheit - eine Ausnahmestellung in der Branche. "Made
in Germany" und "German Engineering" bedeuten für RIMOWA:
Ausgezeichnete Werkstoffe, brillante Technologie und
außergewöhnliches Produktdesign, verarbeitet zu höchster Qualität.
Optisches Erkennungszeichen der stetig optimierten Kollektionen ist
seit Jahrzehnten die zugleich elegante und unverkennbare
Rillenstruktur der Kofferschalen. Das Traditionsunternehmen mit
Hauptsitz in Köln vertreibt seine Produkte weltweit in über 65
Ländern über ausgewählte Händler, eigene Stores und Flagshipstores,
deren Anzahl global kontinuierlich erweitert wird.
Pressekontakt:
Birgit Wenners
Head of Public Relations and Communications
RIMOWA GMBH
Mathias-Brüggen-Str. 118
50829 Köln
Tel.: +49 (0) 221-956417-180
Fax: +49 (0) 221-956417-4
Email: bwenners@rimowa.de
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