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Landgericht Frankfurt bestätigt einstweilige Verfügung gegen Uberpop nicht

Geschrieben am 16-09-2014

Frankfurt am Main (ots) - Das Landgericht Frankfurt hat heute die
einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uberpop
aufgehoben. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi
Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, gab folgendes
Statement ab:

"Das Gericht war der Auffassung, dass keine Eilbedürftigkeit
gegeben sei. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Für uns lief alles klar innerhalb der zulässigen Frist für
Eilverfahren ab: Erstens mussten wir die Rechtsverletzungen von
Uberpop durch Testfahrten belegen. Diese waren für uns ab Juli
möglich. Zweitens hat sich Uber Germany für nicht zuständig erklärt,
daher mussten wir erst aufwendig den richtigen Adressaten für unsere
einstweilige Verfügung ermitteln - das ist Uber in Amsterdam. Es ist
schade, dass das Landgericht der Auffassung ist, solche Verfahren
ließen sich noch schneller einleiten.

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass die Vermittlung von
taxiähnlichen Fahrten an Privatfahrer ohne Genehmigungen rechtmäßig
ist. Im Gegenteil, das Landgericht hat in seiner ersten Entscheidung
klar gesagt, dass diese Vermittlung rechtswidrig ist. Diese
rechtliche Einschätzung hat das Landgericht mit seinem heutigen
Urteil nicht widerrufen. Es bleibt also dabei: Uber handelt
rechtswidrig!

Die Taxibranche akzeptiert Mitbewerber, die sich an die Gesetze
halten. Uber tut das nicht. Darum kündigen wir heute an, dass wir
unverzüglich in Berufung gehen werden.

Wir hoffen, dass auch die Politik das Taxi eindeutig in die
Zukunft steuert und sich aus den USA keinen Floh ins Ohr setzen lässt
- denn: Uber steht für eine besonders krasse Form des Lohndumpings,
bei dem sich kein Mindestlohn erwirtschaften lässt; hier sollen
rechtlose Autofahrer als Billigheimer Taxifahrer spielen. Die
Sicherheitsstandards für Fahrgäste werden dabei einfach ignoriert.

Uberpop-Fahrer aus den USA berichten, dass sie rund drei Dollar
pro Stunde verdienen, vor der Uber-Konzernzentrale haben vor einer
Woche 1000 Uber-Fahrer gegen dieses Lohndumping demonstriert; es
werden inzwischen Rufe nach Gewerkschaften laut. Uber kassiert 20
Prozent vom Umsatz ohne in den Fahrdienst selbst zu investieren;
Fahrer sind einem "Friss-oder-stirb"-Kapitalismus ausgeliefert.

Wir leben in Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft, und
ein Geschäftsmodell wie das von Uber ist kapitalistische
Marktwirtschaft in Reinkultur: ohne "sozial". Die Politik muss sich
gut überlegen, wohin sie unsere Gesellschaft steuern möchte. Die
Politik muss Weitblick beweisen. Und sie muss solche Auswüchse klar
vor Augen haben, wenn sie Lockerungen von Standards prüft.

Eine Sache, die in der Diskussion bisher etwas zu kurz kam, ist
mir noch wichtig:

Wir sind eindeutig für Smartphone-Apps, Internet-Vermittlung und
Innovation. All das setzt das Taxi-Gewerbe seit Jahren selbst ein.
Wir fordern lediglich, dass das gleiche Recht für alle gilt."

Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist
ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie
betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte
und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile
Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen
Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das Fördern der
Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als
Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Fred
Buchholz, Vorsitzender des "Taxi-Ruf Bremen e.V.", sowie Günther
Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH &
Co. KG.



Pressekontakt:
Agenturkontakt:
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-25
floetenmeyer@aufgesang.de

Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
www.taxi-deutschland.net
www.22456taxi.de


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