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Gemeinsame Pressemitteilung des BMUB und KfW / KfW führt Zuschussvariante zur Förderung von altersgerechtem Umbau mit Mitteln des Bundes ein

Geschrieben am 30-09-2014

Frankfurt am Main (ots) - Ab 1. Oktober 2014 können private
Eigentümer und Mieter von Zuschüssen profitieren, die dem Abbau von
Barrieren in Wohngebäuden dienen und zugleich die Einbruchsicherheit
erhöhen sollen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 54 Millionen Euro
bis 2018 zur Verfügung. Damit wird das seit 5 Jahren erfolgreiche
Kreditprogramm der KfW "Altersgerecht Umbauen" um eine
Zuschussvariante ergänzt. Kombiniert werden können die Zuschüsse mit
den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung.

Der Programmstart fällt auf den "Internationalen Tag der älteren
Menschen", den die Vereinten Nationen im Jahr 1991 ausgerufen haben,
um die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels in
das Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks betont: "Bei der Sanierung
von Wohngebäuden können Bauherren durch die Förderung von
Sicherheitsmaßnahmen nun drei Fliegen mit einer Klappe schlagen und
Kosten sparen, weil sie die Immobilie nur einmal anfassen müssen. Sie
können die energetische Sanierung mit dem Abbau von Schwellen in der
Wohnung verbinden und zugleich etwas für die Sicherheit, gegen
Einbrüche tun."

"Die neue Zuschussvariante im Programm "Altersgerecht Umbauen" ist
eine Ergänzung zum Kreditprogramm der KfW. Um so lange wie möglich
selbstbestimmt in der gewohnten Wohnumgebung leben zu können, fördern
wir den barrierefreien oder -armen Umbau von Wohnimmobilien. Damit
wird der Wohnkomfort erhöht und die Lebensqualität z.B. von älteren
Menschen wie auch junger Familien verbessert", sagt Dr. Ingrid
Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Das neue
Zuschussprogramm setzt dieselben Förderstandards wie das bestehende
Kreditprogramm "Altersgerecht Umbauen".

Mit dem Programm werden beispielsweise bodengleiche, moderne
Duschen, großzügig geschnittene Räume oder auch schwellenlose und
einbruchhemmende Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Durch einen
frühzeitigen Umbau werden präventiv die Sturz- und Unfallgefahr
gesenkt und Erleichterungen für pflegende Personen geschaffen.

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und
Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter.

Finanziert werden bis zu 8% der förderfähigen Investitionskosten
für die Durchführung einzelner, frei kombinierbarer Maßnahmen zur
Barrierereduzierung, maximal jedoch 4.000 EUR pro Wohneinheit. Für
den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" können Zuschüsse in Höhe
von 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR pro
Wohneinheit, beantragt werden.

Detaillierte Informationen (u.a. Pressematerial, Graphik) zum
Programm Altersgerecht Umbauen finden Sie unter

www.kfw.de/barrierereduzierung
www.kfw.de/tk-agu



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM) Frau Sybille Bauernfeind
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Sybille.Bauernfeind@kfw.de, Internet: www.kfw.de


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