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Hahn Rechtsanwälte erstreitet Prospekthaftungsurteil zur Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG

Geschrieben am 02-10-2014

Bremen (ots) - Für einen Anleger der Immobilien Development Indien
I GmbH & Co. KG hat Hahn Rechtsanwälte jetzt ein positives Urteil
gegen die Gründungsgesellschafter SachsenFonds GmbH und die
SachsenFonds Treuhand GmbH erstritten. Der betreffende Kläger hatte
sich 2008 mit 30.000 Euro zuzüglich drei Prozent Agio an dem Fonds
beteiligt. Das Landgericht München I hat die Beklagten wegen
Prospekthaftung jetzt zu Schadensersatz in Höhe von 30.900 Euro nebst
Zinsen verurteilt.

"Das Urteil ist richtungsweisend und zwar für beide Indien-Fonds,
die von der SachsenFonds GmbH und der Deutsche Fonds Holding AG (DFH)
aufgelegt worden sind. Nicht nur bei der Immobilien Development
Indien I, sondern auch bei der Immobilien Development Indien II liegt
der Prospektfehler vor", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann. Hahn
Rechtsanwälte bietet deshalb eine "Sammelklage" an, der sich
Betroffene anschließen können.

Der Prospekt, so das Landgericht, enthalte nicht sämtliche für die
Anlegerentscheidung wesentlichen Umstände, insbesondere sei die
Dar-stellung des Finanzierungsvermittlungsvertrages fehlerhaft. Dem
Prospekt sei selbst bei sorgfältiger Lektüre nicht mit der
erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Fondsgesellschaft
an die SachsenFonds GmbH und die DFH eine Vergütung in Höhe von 1,03
Millionen Euro zahlt, obwohl die vorgenannten Beteiligten teilweise
gar keine Maklerleistung erbracht hätten. Jedenfalls sei die
Vermittlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens der Deutsche
Immobilien Holding Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden: DIH)
keine Maklerleistung im Sinne der §§ 652 ff. BGB, da kein
Finanzierungsvertrag mit einem Dritten zustande gekommen sei.
Aufgrund der wirtschaftlichen Identität von Vermittler (DFH) und
Vertragspartei (DIH) sei keine Vermittlungsleistung an einen Dritten
erfolgt, so dass keine Maklerprovision geschuldet sei. Dem Anleger
sei daher offenzulegen gewesen, dass eine Vergütung für eine nach den
gesetzlichen Wertungen nicht erbrachte Leistung gezahlt wird.

Hahn Rechtsanwälte wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien
2013/2014, erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit
tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren,
seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10
Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter
Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von
Kapitalanlegern spezialisiert. Für die Kanzlei sind zurzeit sechzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg, Stuttgart und Kiel.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
PartG mbB
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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