Menschenrechtsinstitut begrüßt Stärkung der Parlamentsrechte zu Rüstungsexporten
Geschrieben am 21-10-2014 |
Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
über den parlamentarischen Informationsanspruch bei Rüstungsexporten,
erklärt Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut
für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die
Bundesregierung grundsätzlich Abgeordneten auf eine entsprechende
Anfrage hin mitteilen muss, ob ein Rüstungsexport vom
Bundessicherheitsrat genehmigt wurde.
Bundesregierung und Bundestag sollten die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, die Entscheidungen zu
Rüstungsexporten transparenter zu machen. Wie das Verfassungsgericht
festgestellt hat, erfüllt der Rüstungsexportbericht der
Bundesregierung nicht das berechtigte Informationsinteresse des
Parlaments. Die Berichterstattung der Bundesregierung sollte die
Abgeordneten in die Lage versetzen nachzuprüfen, ob die
Entscheidungspraxis der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte
gerecht wird. So heißt es in den Grundsätzen der Bundesregierung zu
Rüstungsexporten aus dem Jahr 2000 'Der Beachtung der Menschenrechte
im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über
Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes
Gewicht beigemessen'. Auch der EU-Verhaltenskodex zu Rüstungsexporten
von 2008 nimmt auf das Kriterium Menschenrechte ausdrücklich Bezug.
Es ist erkennbar, dass Rüstungsgüter in Länder, in denen
erhebliche Menschenrechtsverletzungen vorkommen, geliefert worden
sind. Daher ist die bisherige Anwendung des Menschenrechtskriteriums
unklar. Für eine kritische Debatte bedarf es hier deutlicher
Reformschritte auf dem Weg zu mehr Transparenz."
Gemeinsamer Standpunkt der EU 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern http://ots.de/hLTDd
Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen und sonstigen Rüstungsgütern (2000)
http://ots.de/kbwHO
Pressemitteilung: Rüstungsexporte: Menschenrechte als Kriterium
ernst nehmen und parlamentarische Befassung stärken (06.12.2012)
http://ots.de/Tvesa
Honorarfreies Foto zum Download: Wolfgang Heinz, Senior Policy
Adviser am Deutschen Institut für Menschenrechte; Copyright: DIMR/S.
Pietschmann: http://ots.de/eUiHy
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 14 / mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Statt "der EU-Verhaltenskodex zu Rüstungsexporten" muss es hier
heißen "der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten". Es
folgt die korrigierte Meldung.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über den
parlamentarischen Informationsanspruch bei Rüstungsexporten, erklärt
Wolfgang Heinz, Senior Policy Adviser am Deutschen Institut für
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"Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die
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