Wenn der erste Schnee fällt - spätestens jetzt auf Winterreifen umrüsten
Geschrieben am 23-10-2014 |
Berlin (ots) - Für einige Gebiete in Deutschland hat der
Wetterdienst für die nächsten Tage den ersten Schnee gemeldet. Wer
sein Auto auch bei Eis und Schnee bewegen will, muss es mit
Winterreifen ausrüsten. Seit 2010 regelt die Straßenverkehrsordnung,
dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder
Reifglätte mit Matsch- und Schnee-Reifen (M+S Reifen) unterwegs sein
müssen. GDV.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die
Winterreifen.
Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?
Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen
Zeitraum mit "M+S Reifen" auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur
Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art
"Winterreifenpflicht auf winterlichen Straßen". Versicherer und
Verkehrsexperten raten daher, die klassische "O-O-Regelung" zu
beachten und von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren - zur
eigenen Sicherheit und aus Rücksicht gegenüber den anderen
Verkehrsteilnehmern.
Wie müssen Winterreifen gekennzeichnet sein?
Um im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Winterreifen zu gelten,
ist einzig und allein die Kennzeichnung "M+S" maßgeblich, die sich
auch auf zulässigen Ganzjahresreifen findet. Alle anderen Symbole der
Reifenhersteller, wie etwa Schneeflocken oder Berge mit
Eiskristallen, sind für die Straßenverkehrsordnung ohne Bedeutung.
Wie unterscheiden sich Winterreifen von Sommerreifen?
Die Lauffläche von Winterreifen ist von wesentlich mehr
Profilrillen durchzogen. Diese fördern die sogenannte
Drainagewirkung: Wasser und Schneematsch werden schneller aus dem
Haftbereich der Lauffläche transportiert. Zudem ist die Gummimischung
der Winterreifen weicher; dadurch haben sie bei niedrigen
Temperaturen einen höheren Grip als Sommerreifen. Übrigens: Für
Sommer- wie für Winterreifen gilt eine vorgeschriebene
Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm - aus Sicherheitsgründen sollten die
Winterreifen aber nur bis 4 mm abgefahren werden.
Was kostet ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
Eine Ordnungswidrigkeit begeht derjenige, der trotz Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen
fährt. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 Euro, bislang
betrug das Bußgeld 40 Euro. Wer sein Auto mit Sommerreifen bei Schnee
und Eis nicht bewegt, begeht auch keine Ordnungswidrigkeit.
Zahlt die Kfz-Versicherung auch, wenn man ohne Winterreifen einen
Unfall verursacht?
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer
Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den
Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall, auch wenn der
Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
Vollkaskoversicherte erhalten ebenso Ersatz für die Schäden am
eigenen Auto, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn der Autofahrer vor
Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass
Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet
sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall
kommt, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.
Wie die Winterreifenpflicht im Ausland geregelt ist, lesen Sie hier:
www.gdv.de/2014/01/in-diesen-laendern-sind-winterreifen-pflicht/
Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5185
u.großmann@gdv.de
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