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Wenn aus Streichen Streit wird / LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise: "An Halloween ist nicht alles erlaubt, was vermeintlich Spaß macht." (FOTO)

Geschrieben am 29-10-2014

Münster (ots) -

Verkleidet als Hexen, Skelette und Vampire gehen sie wieder auf
die Jagd nach Süßigkeiten. Viele Kinder und Jugendliche ziehen jedes
Jahr am Halloweenabend (31. Oktober) von Tür zu Tür, um Naschereien
zu fordern. Wer nichts Süßes herausgibt, dem droht Saures, so will es
der Brauch. Beliebte Angriffsflächen für Halloween-Streiche sind
dabei Haus und Hof der Süßigkeiten-Verweigerer. Wobei Gruseltreiber
an Halloween zu weit gehen und was Eigentümer dagegen tun können,
erklärt die LBS West.

An Halloween reichen die Streiche vom rohen Ei, das ans Fenster
geworfen wird, über Farbbomben an der Hausfassade bis hin zu
verwüsteten Blumenbeeten. "Nicht alles, was vermeintlich Spaß macht,
ist erlaubt", weiß LBS-Rechtsexpertin Agnes Freise. "Hinterlässt ein
Streich bleibende Schäden oder gefährdet die Gesundheit anderer
Personen, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben." Das
wäre beispielsweise der Fall, wenn Eier oder Farbe von der Hauswand
nicht rückstandslos entfernt

werden können. Eine professionelle Fassadenreinigung geht schnell
in den Bereich von mehreren hundert Euro. Landen die Fluggeschosse
auf dem Treppenabsatz und sorgen dafür, dass jemand ausrutscht und
sich verletzt, kann es noch teurer werden. "Solche Späße schießen
weit über das Ziel von Halloween-Streichen hinaus", sagt Freise.

LBS-Rechtsexpertin: "Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt."

Damit Halloween für Hausherr und Hexe ein schönes Fest bleibt,
sollten beide Seiten miteinander sprechen. Schwingen die
Streichespieler selber den Putzlappen, ist der Spuk schnell vergessen
und Halloween bleibt, was es ist: ein lustiger Spaß. Kann man sich
jedoch nicht einigen, so bleibt Hausbesitzern danach immer noch die
Möglichkeit, die Sache anzuzeigen. "Oft kommen die Kinder und
Jugendlichen aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Bevor man also
rechtliche Schritte einleitet, lohnt es sich immer, zuerst die Eltern
zu kontaktieren", rät die Rechtsexpertin. Finden Hausherren am 1.
November verwüstete Beete vor, wird aus Halloween schnell
Vandalismus. Das nimmt am besten die Polizei auf. "Sachbeschädigung
ist kein Kavaliersdelikt mehr", sagt Freise.

In Vorbereitung auf das Horrorfest gibt es ein paar leichte
Tricks, wie Immobilienbesitzer Vampiren und Co. die Streiche
erschweren können: Es ist empfehlenswert, am Abend das Licht am
Hauseingang anzuschalten. Auch Bewegungsmelder erhöhen die
Hemmschwelle für Streiche. Möchte man vermeiden, dass Autos oder
Motorräder in Toilettenpapier eingehüllt werden, sollten diese
vorsichtshalber direkt in die Garage oder unter den Carport gestellt
werden. Agnes Freise: "Das Beste ist immer noch, Sie halten
Süßigkeiten bereit. So tragen Sie zur guten Stimmung bei und belohnen
die Kinder für die meist mit viel Mühe gebastelten Kostüme."



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de


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