Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende: Kumulieren und Panaschieren (FOTO)
Geschrieben am 12-11-2014 |
Neustadt a. d. W. (ots) -
Die Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt
Kumulieren und Panaschieren. Damit häufen Sie optimal viele Kosten an
oder teilen sie unter mehreren Personen bzw. über den Jahreswechsel
auf, um insgesamt möglichst viel Steuern zu sparen.
Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014
zahlen? Dann empfehlen wir zwei einfache Strategien: Das Kumulieren
und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige
Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden
Steuer-Spar-Faktor.
1. Kumulieren: So häufen Sie Kosten richtig an
Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit
politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es "anhäufen".
Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten
geben.
Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff.
Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen
optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass
Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann
würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte
gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein
Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur
für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.
Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen
sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor
allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe
Steuerlast - und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten
kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer
viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten
gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert. Hier die wichtigsten
absetzbaren Ausgaben im Überblick:
- Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Medikamente,
Fahrten zur Behandlung, Kosten aus Rechtsstreitigkeiten usw.:
Sobald diese Kosten ein für Sie finanziell zumutbares Maß
überschreiten, lohnen sie sich für Sie steuerlich.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Kosten für Pflegedienste,
Putzfrau, Heimunterbringung, Haushaltshilfe oder Gärtner: Sie
können Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer
absetzen. Und bis zu weitere 510 Euro im Jahr über Minijobber
sparen.
- Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien:
20 Prozent der Personalkosten auf der Rechnung sind absetzbar -
und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.
- Mieter, denen Handwerkerkosten oder haushaltsnahe
Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung bestätigt werden,
können diese Ausgaben anteilig absetzen.
- Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungen,
Bewerbungskosten oder auch ein Home Office sind nicht gedeckelt.
Das heißt: Sie können unbegrenzt hohe Werbungskosten geltend
machen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Belege und
Nachweise, dass es sich um echte Werbungskosten handelt.
Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der
Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt.
Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von
Steuervorteilen.
2. Panaschieren: So teilen Sie Steuervorteile optimal auf
Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der
aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet "verteilen". Steuervorteile
verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden
umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und
Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel
verfolgen - also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine
Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende
Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:
- Mehrere Parteien in einem Wohnhaus können gemeinsame
Anschaffungen verteilen. Investieren vier Familien
beispielsweise insgesamt 40.000 Euro in eine neue Heizung,
können die Personalkosten für den Einbau untereinander
aufgeteilt werden.
- Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen schon zu Lebzeiten
erhebliches Vermögen und damit Einkommen übertragen, ohne dass
Schenkungssteuer fällig wird. In der Regel haben die Jüngeren
niedrigere Einkünfte und zahlen daher, wenn überhaupt, geringere
Steuern.
- Rechnungen für den erwachsenen Nachwuchs übernehmen und die
Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen, so einfach
geht das nicht. Nur wenn die Kinder ihren Unterhalt nicht selbst
bestreiten können, dürfen die Eltern einspringen. Aber z.B. eine
Eigentumswohnung günstig dem studierenden Nachwuchs zur
Verfügung stellen, bringt Steuervorteile. Übrigens: Bei
Geschäften und Verträgen zwischen nahen Verwandten erwartet das
Finanzamt, dass keine Unterschiede zur Behandlung gegenüber
fremden Dritten gemacht werden und besteht auf entsprechende
Nachweise. Freundschafts-Mietpreise und Familien-Sondertarife
sind also immer gefährlich.
- Eheleute und eingetragene Partner können gemeinsam zur
Einkommensteuer veranlagt werden. Dann werden alle Kosten den
gemeinsam gezahlten Steuern gegenübergestellt. Gab es für einen
oder beide im laufenden Jahr mehr oder weniger Geld, lohnt sich
mitunter ein Wechsel der Steuerklasse. Das müssen betroffene
Paare bis zum 30. November erledigen. Bis zu diesem Termin
können außerdem Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden.
Dann gibt es einen Teil der Steuerersparnis noch 2014 zurück.
- Schlau aufteilen kann man Kosten auch über die Zeit - z. B.
größere Handwerkerprojekte - indem man einzelne Posten über den
Jahreswechsel verteilt. Also den neuen Fußboden noch im alten
Jahr legen lassen und bezahlen, die Maler für Januar bestellen.
Vor dem Zücken des Überweisungsformulars - bitte nicht bar zahlen,
weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt - also immer überlegen,
bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die
Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom
Profi.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert
bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro
steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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