Besonderheiten beim Immobilienkauf vom Bauträger
Geschrieben am 26-11-2014 |
Hamburg (ots) - Für angehende Immobilieneigentümer entwickelt sich
der Kauf vom Bauträger zu einer sicheren und kalkulierbaren
Alternative zum Bau auf einem eigenem Grundstück. Gerade im Hinblick
auf die Grundstücksknappheit in Ballungsgebieten ist dies oft die
einzige Möglichkeit, eine Neubauimmobilie in attraktiver Lage zu
erwerben. Der Kauf einer Immobilie vom Plan ist jedoch mit einigen
Besonderheiten verbunden, die bereits im Vorfeld berücksichtigt
werden sollten.
Beim Erwerb einer Bauträger-Immobilie werden sämtliche relevanten
Entscheidungen der Bauplanung und Fertigstellung des Objektes von
einem Projektentwickler getroffen. Zukünftige Eigentümer sollten in
diesem Zusammenhang alle Unterlagen sorgfältig prüfen und einige
Vorsichtsmaßnahmen treffen, um später keine Überraschungen zu
erleben.
Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen
Im notariell beglaubigten Bauvertrag ist neben dem Kaufvertrag
auch die Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten. Sie regelt
Bauweise, Form und Ausstattung des Objektes. Hier gilt: je konkreter
die Beschreibung, desto größer die Planungssicherheit für den Käufer.
Eine gute Baubeschreibung definiert, welche Materialien von welcher
Qualität verwendet und in welcher Weise verbaut werden. Im
Umkehrschluss ist der Bauträger auch nur zur Erbringung derjenigen
Leistungen verpflichtet, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung
vertraglich geregelt sind. Bei späteren Änderungs- oder
Sonderwünschen empfiehlt es sich, Zusatzabsprachen und eventuell
damit verbundene Mehrkosten vertraglich zu fixieren.
Ratenzahlung nach Baufortschritt
Der Kaufpreis wird, anders als beim Kauf einer bestehenden
Immobilie, per Ratenzahlung gemäß Baufortschritt in sieben Tranchen
fällig. Die Zahlungsmodalitäten sind dabei durch die Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Daraus ergeben sich auch für die
Finanzierung abweichende Voraussetzungen. Das Darlehen wird nicht in
einer Summe, sondern in Teilzahlungen abgerufen. Vor allem im
Hinblick auf die Bereitstellungszinsen ist hier Vorsicht geboten.
"Bei einem Kauf vom Bauträger ist es sehr wichtig, bei der
Finanzierung die gesamte geplante Bauzeit zu berücksichtigen und eine
entsprechend lange bereitstellungszinsfreie Zeit zu vereinbaren.",
sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Derzeit
bewegen sich die Bereitstellungszinsen je nach Kreditinstitut
zwischen 0,15 und 0,35 Prozent pro Monat. Die Berechnungsgrundlage
stellt dabei der nicht in Anspruch genommene Betrag dar. Diese Zinsen
werden dem Darlehensnehmer erst drei bis 15 Monate nach der
bereitstellungszinsfreien Zeit fällig gestellt. Wie die monatlichen
Raten aus Zins und Tilgung bei unterschiedlichen
Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell
und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de
ermittelt werden.
Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft vereinbaren
Nachdem die Immobilie bei Vertragsschluss noch nicht errichtet
ist, entsteht ein Fertigstellungsrisiko, gegen das sich Käufer
absichern sollten. Nicht selten entstehen im Falle einer Insolvenz
des Bauunternehmens Mehrkosten in Höhe von zehn bis 20 Prozent des
Auftragswertes. Bauträger sind verpflichtet vor der ersten
Abschlagszahlung eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der
gesamten Bausumme zu leisten, beispielsweise in Form einer Bürgschaft
ihrer Hausbank. Für die anfallenden Mehrkosten reichen diese Summen
jedoch meist nur teilweise aus. Daher ist es ratsam, mit dem
Bauträger einen Betrag von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten
in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder eines entsprechenden
Sicherheitseinbehalts zu vereinbaren. Schließt der Bauträger die
Baumaßnahme aus wirtschaftlichen Gründen nicht ab, kommt die Bank in
dieser Höhe für die Fertigstellung der Immobilie auf. Auch nach
Fertigstellung können im Konkursfall nachträglich auftretende
Baumängel zu weiteren Kosten führen. Eine Absicherung entweder in
Form einer Gewährleistungsbürgschaft oder eines Sicherheitseinbehalts
ist auch für die Zeit nach dem Bau empfehlenswert.
Fertigstellungstermin fixieren
Ein plötzlicher Anstieg des Grundwasserspiegels oder ein langer,
kalter Winter führt nicht selten zu einer Unterbrechung der
Baumaßnahmen und damit zur Verzögerung des Baufortschritts. Damit dem
Käufer im Falle einer Bauzeitüberschreitung keine finanzielle
Doppelbelastung durch Bereitstellungszinsen, Finanzierungsraten und
Miete droht, ist auf eine Nutzungsausfallentschädigung im Bauvertrag
zu achten. So wird nach Ablauf des vertraglich geregelten
Fertigstellungstermins für jeden weiteren Verzögerungsmonat eine fest
vereinbarte Summe an den Käufer entrichtet.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de.
Unternehmenskontakt
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
eMail. scharfenorth@baufi24.de
Web. www.baufi24.de
Pressekontakt:
FeineWorte PR
Eva Marie Romstätter
Balanstr. 94
81541 München
Tel. +49 (0)89 88 56 41 81
Mobil. +49 (0)171 834 71 34
eMail. eva@feineworte.de
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