Thüringische Landeszeitung: Richtiges Maß - Gesetz zur Steuer für Firmenerben gekippt / Leitartikel von Sascha Richter zum Karlsruher Urteil zu Steuervorteilen bei Firmenerben
Geschrieben am 18-12-2014 |
Weimar (ots) - Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen
gegen das Grundgesetz. Das entschied gestern das
Bundesverfassungsgericht und gab dem Gesetzgeber bis 2016 Zeit für
eine Neureglung. Die Ausnahmen für Unternehmen seien in wesentlichen
Punkten zu großzügig und nicht zielgenau genug ausgestaltet,
argumentierten die Richter.
Mit seinem Urteil bewies das Verfassungsgericht einmal mehr das
richtige Maß. Erstens ist es ein wichtiger Schritt zu mehr
Steuergerechtigkeit, im konkreten Fall zwischen privaten Erben, deren
bereits versteuertes Vermögen nochmals belastet wird, und
Unternehmen, die bei erfolgreicher Fortführung nach einiger Zeit
komplett von der Steuer befreit waren.
Zwar müssen Unternehmen - im Gegensatz zu Privatpersonen - ihr
Geschäft führen und in die Zukunft investieren, doch öffnete die
Regelung in der Vergangenheit auch Tür und Tor für Betrügereien. Hier
hat auch die Politik versagt. Sie hat Großunternehmen verschont, die
finanziell überhaupt nicht auf eine Steuererleichterung angewiesen
waren. Und sie hat zu viele Schlupflöcher zugelassen, sodass
Unternehmen um die Erbschaftssteuer mit Tricksereien herum kamen.
Zweitens ist das Urteil zu begrüßen, weil kleinere und mittlere
Familienunternehmen auch in Zukunft bei der Erbschaftssteuer
vollständig entlastet werden sollen. Gerade Thüringens Wirtschaft,
die von vielen kleinen Unternehmen und Familienbetrieben lebt, wäre
bedroht. Eine zusätzliche steuerliche Belastung könnte für viele
Betriebe das Aus bedeuten - und für viele Menschen die
Arbeitslosigkeit.
Zahlreiche Unternehmer stehen in den kommenden Jahren vor der
Frage der Unternehmens-Übergabe und haben sowieso schon große
Probleme, einen verlässlichen Nachfolger zu finden. Eine zusätzliche
steuerliche Belastung würde die Situation dramatisch verschärfen.
Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de
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Staates ist. Doch ein geschwächtes Unternehmen fällt womöglich nicht
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fatal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sonderregeln für
die Übertragung von Betriebsvermögen gekippt hätte.
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