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Bauen, kaufen, finanzieren: Was ändert sich 2015? / Bundesländer erhöhen Grunderwerbsteuer / Änderungen bei Fördermitteln und Heizungserneuerung / Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip erwartet

Geschrieben am 23-12-2014

München (ots) - Das Jahr 2015 bringt für Immobilienkäufer und
Häuslebauer eine Reihe von Änderungen: Zwei Bundesländer erhöhen die
Grunderwerbsteuer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
erweitert die Förderung ausgewählter Programme. Zudem sollen
Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip eingeführt werden. Wer in
2015 den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, sollte wissen, welche
neuen Regeln gelten. "Nicht nur die Zinsen beeinflussen die Kosten
des Eigenheimerwerbes, sondern zum Beispiel auch höhere Steuern auf
den Immobilienkauf oder strengere Anforderungen an die
Energieeffizienz eines Gebäudes", erklärt Michiel Goris,
Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem
Vermittler privater Baufinanzierungen. Interhyp zeigt die wichtigsten
Änderungen für Bauherren und Käufer auf.

Höhere Steuern beim Immobilienkauf

Ab Januar 2015 werden Immobilienkäufer in zwei Bundesländern mehr
bezahlen müssen: In Nordrhein-Westfalen steigt die Grunderwerbsteuer
von 5 auf 6,5 Prozent des Kaufpreises, im Saarland erhöht sie sich
von 5,5 auf 6,5 Prozent. Damit folgen die beiden Länder dem Trend zu
höheren Grunderwerbsteuern. Bereits 2014 ist die Grunderwerbsteuer in
fünf Bundesländern erhöht worden, zuletzt in Hessen (von 5 auf 6
Prozent). Auf diese Weise verstärken sich die ohnehin vorhandenen
länderspezifischen Unterschiede bei der Höhe der Kaufnebenkosten
noch. Die höchste Grunderwerbsteuer ist mit jeweils 6,5 Prozent in
Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zu
bezahlen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent die geringsten
Sätze.

KfW & EnEV 2014: Zinsabschläge, Zuschüsse und neue Vorschriften

Zum Jahresende hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die
Konditionen für die Förderprogramme Energieeffizient Bauen (153),
Wohneigentum (124) und Altersgerecht Umbauen (159) um bis zu 0,25
Prozentpunkte gesenkt und bietet damit historisch niedrige
Zinskonditionen. Zudem können Darlehensnehmer im Rahmen des
Altersgerecht Umbauen-Programmes seit Oktober 2014 einen neuen
Zuschuss von maximal 5.000 Euro je Wohneinheit erhalten, wenn ihre
Wohnung barrierearm umgebaut wird.

Ab 1. Januar 2015 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Öl- und Gasheizkessel getauscht werden, die älter als 30 Jahre sind.
Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom Austausch ausgenommen.
Zudem gelten Ausnahmen für seit Februar 2002 selbst genutzte Ein- und
Zweifamilienhäuser.

Neue Mietpreisbremse und neues Maklerprinzip

Wer eine vermietete Immobilie kauft oder seine neue Immobilie zu
vermieten plant, muss ab 2015 neu rechnen. Bei der Wiedervermietung
sind in angespannten Wohnungsmärkten künftig nur noch maximal 10
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Die
Neuregelung soll ab dem ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Über
das Mietrechtsnovellierungsgesetz wird derzeit noch im Bundestag
beraten.

Ferner soll 2015 das neue Maklerprinzip bei Vermietung in Kraft
treten: Wer bestellt, bezahlt. In der Regel soll dies künftig der
Vermieter sein, nicht mehr der Mieter.

Karte zu Kaufnebenkosten unter http://bitly.com/1AD3rzf

Über die Interhyp Gruppe

Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die
sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein
Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren
rund 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe der
größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist
an derzeit 75 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und
Partner präsent.



Pressekontakt:
Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13
05, E-Mail: heidi.mueller@interhyp.de; www.interhyp.de


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