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SNOKE® E-Zigaretten läuten mit neuem Geschäftsführer die nächste Vertriebsoffensive ein (FOTO)

Geschrieben am 05-01-2015

Bonn (ots) -

Mit Olaf Ruf besetzt der Bonner E-Zigarettenhersteller SNOKE® die
Geschäftsführung mit einem Experten aus der Tabakbranche.

Mit Olaf Ruf ist es gelungen, den Geschäftsführerposten bei SNOKE®
mit einem ausgewiesenen Profi zu besetzen: Er kennt sowohl den
Tabakwarenmarkt sowie den Lebensmitteleinzelhandel bestens und hat
dadurch wertvolle Kontakte zu TOP Entscheidern der Branche. Bei
Reemtsma in Hamburg war er jahrelang für die Komplettvermarktung
aller Industrie- und Handelsmarken von Reemtsma und Imperial Tobacco
in den Lebensmitteleinzelhandel verantwortlich. "Ein Vollblutprofi"
also und damit "eine optimale Besetzung des SNOKE® Chefsessels".

Olaf Ruf sieht, wie auch Finanz-Analysten das Zukunftspotenzial in
der E-Zigarette. Seine Hauptaufgabe ist jetzt, die E-Zigarette SNOKE®
distributiv nach vorne zu bringen und Händler deutschland- und
europaweit von den ungewöhnlich hohen Handelsmargen zu überzeugen.
"Mit SNOKE® verdient der Handel deutlich mehr als mit der
herkömmlichen Tabakzigarette" - ein entscheidendes Argument in einem
sich bewegenden Markt.

Aber auch die weiteren Argumente pro SNOKE® werden künftig noch
offensiver an den Handel kommuniziert werden: SNOKE®, Germany´s
E-Cigarette" genießt seine starke Marktstellung schließlich vor allem
über die relevanten Dimensionen Qualität und Sicherheit. Die in
Deutschland hergestellte E-Zigarette verfügt über zahlreiche
Zertifizierungen - von den Inhaltsstoffen der so genannten SNOKE®
CAPS bis hin zum Produktionsprozess: Das Qualitätsmanagementsystem
stellt eine gleichbleibend hohe Qualität sicher.

Herausragende Argumente also, die letztlich auch Konsumenten das
beruhigende Gefühl der Sicherheit geben, mit der SNOKE® eine gute
Wahl zu treffen. Der jüngste Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Leipzig gibt dieser faktischen Betrachtung recht: Der freie Handel
mit E-Zigaretten ist weiterhin gestattet. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit ein früheres Urteil
des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigt. Die Richter
urteilten, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und wiesen damit
die Rechtsauffassungen des Landes NRW, der Stadt Wuppertal und der
Bundesrepublik Deutschland aus damaligen Verfahren zurück. Das letzte
Urteil hat einmal mehr für Sicherheit im Handel gesorgt. SNOKE® prüft
aktuell eine Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen.
"Der Handel kann beruhigt mit uns rechnen", sagt Neu-Geschäftsführer
Olaf Ruf.



Pressekontakt:
Alexander Sternadl
Marketing Manager
Telefon +49 (0) 228 | 94 55 451-22
E-Mail alexander.sternadl@isnoke.com


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