Schweizer Nationalbank lässt Euro fallen - Fremdfinanzierung von Kapitalanlagen in Schweizer Franken prüfen lassen
Geschrieben am 15-01-2015 |
Hamburg (ots) - Die Schweizer Nationalbank (SNB) hat heute
überraschend mitgeteilt, den Wechselkurs EUR/CHF nicht länger zu
stützen. Seit September 2011 verteidigte die SNB einen Mindestkurs
von 1,20 Franken pro Euro. Unmittelbar nach der Ankündigung sank der
Wechselkurs unter die Parität und schwankt seitdem stark. Zugleich
senkte die SNB den Zielkorridor für den Referenzzins
3-Monats-CHF-Libor auf -0,25% bis -1,25% p.a.
Diese Entwicklung habe, so der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von
Hahn Rechtsanwälte, grundsätzlich Bedeutung für fremdfinanzierte
Fondsbeteiligungen und Renten sowie Fremdwährungsswaps. Aber auch
Anleger, die in einen Fonds mit Innenfinanzierung in Schweizer
Franken investiert haben, sind betroffen. "Die Finanzierung von
Fondsinvestitionen durch Kredite in Schweizer Franken und anderem war
ein beliebtes Mittel, um höhere Ausschüttungen prognostizieren und
bewerben zu können. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen, da der
Einbruch des Euro im Verhältnis zum Franken dafür gesorgt hat, dass
die Kreditverbindlichkeiten der entsprechenden Fonds in Euro
gerechnet erheblich gestiegen sind. Da die Fonds ihre Einnahmen in
der Regel in Euro erzielen, ist dies ein massives Problem, das sich
durch die jüngste Entscheidung der SNB jetzt noch einmal erheblich
verschärft hat. Es steht zu befürchten, dass weitere
Fonds-Insolvenzen auftreten".
"Angesichts hoher Kursschwankungen seit Ankündigung der SNB ist",
so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter, "eine
schnelle Reaktion der betroffenen Anleger erforderlich. Eine
juristische Überprüfung bestehender Fremdwährungsgeschäfte ist
geboten. Gerade bei einer fremdfinanzierten Fondsbeteiligung ergibt
sich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
oft eine Chance zum Ausstieg. Bei einigen finanzierenden Banken gibt
es auch Möglichkeiten zu einem außergerichtlichen Vergleich. In jedem
Fall sollten sich betroffene Anleger fachanwaltlich unterstützen
lassen", so Hahn abschließend.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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