Googles "letzter Versuch" im Kampf gegen Datenschutz-Musterprozess vor Berufungsgericht
Geschrieben am 27-02-2015 |
London (ots/PRNewswire) -
Am Montag wird Google erneut vor dem Obersten Gerichtshof in
England erscheinen und ein letztes Mal versuchen, britische
Verbraucher an der Ausübung ihres Rechtes zu hindern, das Unternehmen
in Grossbritannien zu verklagen.
Im Juni 2013 hatten Verbraucher gegen Google geklagt und in diesem
Zusammenhang behauptet, dass Google ihre Wünsche ignoriert und
Sicherheitseinstellungen umgangen habe, um Tracking-Cookies auf ihren
Computern zu installieren und so zielgruppenspezifische Werbung zu
schalten. In den USA ist Google wegen der Umgehung von
Benutzereinstellungen auf Apple-Geräten bereits zur Zahlung eines
Bussgeldes in Höhe von 13,8 Mio. GBP verurteilt worden. Einen
weiteren Rechtsstreit in den Vereinigten Staaten legte das
Unternehmen durch eine Zahlung von 10,5 Mio. GBP bei. Britische
Internetnutzer vertreten jedoch den Standpunkt, dass Google auch in
England zur Verantwortung gezogen werden muss, um das Unternehmen von
der Erreichung seines offensichtlichen Zieles abzuhalten, "die
britische Bevölkerung in ihrem Recht auf Privatsphäre
einzuschränken".
In einem von juristischen Feinheiten geprägten Rechtsstreit geht
Google gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Richter
Tugendhat aus dem Januar 2013 vor, demzufolge Verbraucher in England
gegen das Unternehmen klagen können. Aus Googles Sicht ist dieses
Urteil falsch, weil "kein gravierender Klagegrund vorliegt", da "der
angebliche Eingriff in das Privatleben durch [Googles] Nutzung von
Cookies nicht gravierend genug ist, um das Recht auf Privatsphäre
gemäss Artikel 8 [des Human Rights Act von 1998] zu gefährden". Das
Unternehmen vertritt die Auffassung, die Klage sei unberechtigt, da
keine Verbraucher zu Schaden gekommen sind.
Die Verbraucher sind empört über Googles Versuch, das Verfahren in
England einstellen zu lassen. Dies ist umso mehr der Fall, nachdem
Rachel Whetstone - die Leiterin der Kommunikations- und
Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens und ehemalige Ideengeberin der
konservativen Partei - gegenüber einer Gruppe von Politikern in
Deutschland erklärt hat, dass "Google [in Sachen Privatsphäre] nicht
immer richtig gehandelt hat ... und dabei geht es nicht nur um
begangene Fehler im Zusammenhang mit Produkten wie Buzz oder
versehentlich gesammelte WLAN-Daten, sondern auch um unsere
grundsätzliche Haltung. Das war eine harte, aber wertvolle Lektion."
"Durch die fortlaufenden Bemühungen, den Fängen der Justiz zu
entgehen, macht Google unmissverständlich klar, dass das Unternehmen
trotz aller Beteuerungen, aus seinen Fehlern gelernt zu haben, noch
sehr viel lernen muss. Eine Entschuldigung an britische Verbraucher
hat es nie gegeben. Man hat uns schlichtweg ignoriert. Stattdessen
nutzt das Unternehmen seine massiven Ressourcen für eine gezielte
Kampagne, um sich vor englischen Gerichten nicht verantworten zu
müssen. Google muss britischen Verbrauchern endlich respektvoll und
aufrichtig begegnen", so Marc Bradshaw, einer der drei Kläger im
Musterprozess gegen Google. "Der Versuch, diesen ernsten Vorfall zu
trivialisieren und zu behaupten, die Missachtung der Wünsche von
Verbrauchern sei nicht gravierend, ist eine Schande. Es ist höchste
Zeit, dass sich Google bei den britischen Verbrauchern entschuldigt
und akzeptiert, dass es sich in einem Land, in dem es weiterhin
Profite erzielt, auch juristisch verantworten muss. Da das
Unternehmen dies aber ganz klar vermeiden möchte, kann scheinbar nur
durch die angeordnete Zahlung von Schadensersatz sichergestellt
werden, dass Google diesen Verstoss gegen die Privatsphäre von
britischen Verbrauchern wirklich bedauert."
Am kommenden Montag wird Google versuchen, das Berufungsgericht
von der Abweisung des Musterprozesses zu überzeugen, den drei
Mitglieder der Google Governance Campaign auf den Weg gebracht haben.
Insgesamt haben bereits 170 potenzielle Kläger Ansprüche angemeldet.
Sollte Googles Antrag abgewiesen werden, könnten zudem viele
Millionen Apple-User aus aller Welt einen potenziellen Rechtsanspruch
haben.
Dan Tench, ein Sozius der Anwaltskanzlei Olswang, vertritt die
Kläger und weist auf die Bedeutung des Verfahrens hin:
"Das Berufungsgericht wird im Grunde darüber entscheiden, ob
britische Verbraucher das Recht haben, Google jetzt oder in Zukunft
zu verklagen. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies der richtige
Zuständigkeitsbereich für das Verfahren ist: Die Verbraucher haben
das Internet hier in England genutzt - und hier hat Google durch den
rechtswidrigen Einsatz von Tracking-Cookies gegen ihr Recht auf
Privatsphäre verstossen. Google setzt alle Hebel in Bewegung, um sich
nicht vor den hiesigen Gerichten verantworten zu müssen. Stattdessen
führt das Unternehmen ohne jedes Prinzip komplexe
verfahrenstechnische, aber wenig stichhaltige Argumente an, um die
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rückgängig zu machen. Google
hat es verdient zu scheitern - und britischen Verbrauchern steht
dieses Recht auf Klage zu. Wir vertrauen darauf, dass sich das
Berufungsgericht diesem letzten Versuch, britische Verbraucher zum
wiederholten Male an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern, in den Weg
stellen wird."
Pressekontakt:
Für nähere Informationen wenden Sie sich an: Jonathan Hawker,
Slate Campaigns, T +44-20-3126-4979, M +44-7979-907-000, E
jh@slatecampaigns.com
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