EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 18-04-2015 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 19. Mai 2015 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
135. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates sowie des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2016
6. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai
2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 9.375.000,-- durch Ausgabe von bis zu
3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und
den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen, im_bisher_nicht_ausgenützten Umfang,
unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren
ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen
und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen; b) Ermächtigung des
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen und
c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens am 28. April 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at zugänglich:
· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht
des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014; ·
Beschlussvorschläge · Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für
die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß § 87 Abs. 2 AktG ·
Satzungsgegenüberstellung · Formular für die Erteilung einer
Vollmacht · Formular für den Widerruf einer Vollmacht · Vollständiger
Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen auch spätestens ab 28. April
2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 7. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 732 78-58 12 oder per Post an 4020 Linz, Untere
Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, oder per E-Mail sek@oberbank.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugänglich.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 13. Mai 2015,
24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Oberbank AG
Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere Donaulände 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 732 77 89 40
Per SWIFT:OBKLAT2L Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN T0000625132 angeben
Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die
Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlicher Code (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, · Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 9. Mai 2015 beziehen.
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 18. Mai
2015, 15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post Oberbank AG
Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Frau Kerstin Gahleitner
Untere Donaulände 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 732 78-58 12
Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 86.349.375,-- und ist eingeteilt
in 25.783.125 Stamm- Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien.
Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.405
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
25.773.515.
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 23. März 2015 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates in Ausnützung des in der 132. ordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 beschlossenen genehmigten Kapitals
eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 5.756.625 auf bis zu
EUR 92.106.000 durch Ausgabe von bis zu 1.918.875 auf Inhaber
lautende neue Stamm-Stückaktien gegen Bareinzahlung beschlossen, die
Festlegung des endgültigen Ausmaß der Kapitalerhöhung einer weiteren
Beschlussfassung vorbehalten und strebt die Eintragung dieser
Kapitalerhöhung im Firmenbuch vor dem Nachweisstichtag an, sodass im
Falle der rechtzeitigen Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch
die durch diese Kapitalerhöhung neu geschaffenen Aktien in der 135.
ordentlichen Hauptversammlung stimmberechtigt sein werden und sich
somit die Anzahl der stimmberechtigten Aktien entsprechend erhöht.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_ Linz, im April 2015
Der Vorstand
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----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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