Urteil gegen Uber nun vollstreckbar - Taxi Deutschland hat Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 EUR hinterlegt
Geschrieben am 22-04-2015 |
Frankfurt (ots) - Taxi Deutschland hat die Voraussetzung für die
Vollstreckung des Urteils des LG Frankfurt geschaffen und die
notwendige Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. Uber drohen ab
sofort 250.000 Euro Ordnungsgeld je Zuwiderhandlung, also je
rechtswidrig vermittelter Fahrt. Betroffen sind bundesweit alle
Fahrten, die Uber an Fahrer ohne Konzession und
Personenbeförderungsschein vermittelt, wenn dafür ein Fahrpreis
verlangt wird, der über den Betriebskosten der Fahrt liegt.
"Wenn Uber laut Medienberichten den Weg in die Legalität suchte,
würde uns das freuen", so Dieter Schlenker, Vorsitzender der
Genossenschaft Taxi Deutschland. "Solange Uberpop jedoch trotz klarem
Urteilsspruch weiterfährt und somit die Justiz an der Nase
herumführt, bleibt es ein Lippenbekenntnis. Ein legales
Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland bisher noch nicht vorgelegt."
Taxi Deutschland weist darauf hin, dass ein
Personenbeförderungsschein allein keine sichere Personenbeförderung
im Sinne der Verbraucherschutzgesetze gewährt. Die Prüfungen für
Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge seien umfassend: "Ob Uber-Fahrer
auch gesetzeskonforme Personenverkehrsunternehmer werden, bleibt
abzuwarten", so Schlenker.
Hintergrund:
"Das Gesetz verlangt einen von der Behörde überprüften
Unternehmer. Dieser muss ein Gewerbe anmelden und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Damit weiß
auch das Finanzamt über die Nebentätigkeit Bescheid. Taxi- und
Mietwagenunternehmer müssen sich nach dem Personenbeförderungsgesetz
(PBfG) der Fachaufsicht durch die zuständige Behörde unterstellen.
Diese hat weitgehende Prüfungsbefugnisse, zum Beispiel Einsicht in
Bücher und Geschäftspapiere. Sie kann Auskunft vom Unternehmer und
seinen Angestellten verlangen. Zur Durchführung der Überprüfungen ist
ausdrücklich das Betreten der Räume gestattet [§54 §54a PBfG].
Für Fahrer gilt zudem in der Dienstbereitschaft die strikte
0,0-Promille-Grenze. Auch darf er nicht fahren, sofern ein
Familienmitglied an einer meldepflichtigen Krankheit - wie Masern -
leidet [§9 BOKraft].
Zudem sind die Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle zur
Personenbeförderung anzuzeigen. Dies wird im Fahrzeugschein vermerkt,
sodass jede Polizeikontrolle und die Behörde überprüfen kann, ob die
notwendige Versicherung für Personenbeförderung vorliegt. Das Kfz
muss zudem jährlich zur Hauptuntersuchung (TÜV) [§13 Abs. 2 Nr. 1
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, abgekürzt FZV]".
Ein Beförderungsentgelt von 0,35 EUR je km kann nicht pauschal als
Betriebskosten der Fahrt bezeichnet werden. Je nach Fahrzeugtyp
können die Betriebskosten erheblich darunter liegen (z. B. 0,15 EUR
je km).
"Diese sehr sinnvollen Regeln sind der Grund, warum Verbraucher in
die Sicherheit von Taxifahrten volles Vertrauen haben", betont Dieter
Schlenker. "Ins Taxi setzen Sie guten Gewissens Ihre Teenagertochter,
wenn Sie sie selbst nicht abholen können."
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen - überall auf
der Welt ist die Personenbeförderung ähnlich reguliert wie in
Deutschland. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber
vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert. Eine druckfähige
Weltkartengrafik zum Thema (4c und s/w) finden Sie hier:
www.taxi-deutschland.net/index.php/pressemitteilung/bildmaterial
Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein
genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie befindet sich im
Rechtsstreit mit Uber und hat dessen Uberpop-Vermittlungsbetrieb
gerichtlich am 18.3.2015 untersagen lassen. Die Genossenschaft der
Taxizentralen betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits
rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die
mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen
Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter
Schlenker (Vorsitzender) sowie Günther Möller und Fred Buchholz.
Agenturkontakt/Sprecherin:
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49(0)511 923 999-25
floetenmeyer@aufgesang.de
Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
www.taxi-deutschland.net
www.22456taxi.de
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