Tagesschau-App / Bundesgerichtshof bestätigt: Rechtmäßigkeit des ARD-Angebot darf überprüft werden
Geschrieben am 30-04-2015 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, wonach die
Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App gerichtlich überprüft werden darf.
"Damit ist klar, dass das bloße Vorhandensein eines
Telemedienkonzepts keinen Freifahrtschein für jedwedes Angebot des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet", erklärte
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)
Köln aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und
Entscheidung an das OLG zurückverweisen. Das OLG hatte im Dezember
2013 im Kern darauf abgestellt, dass mit der Genehmigung des Konzepts
für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die streitige
Umsetzung des Angebots Tagesschau-App legalisiert sei. Die
Zeitungsverleger hielten dagegen, dass unter diesen Vorzeichen
Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem
Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte
überprüfbar und wettbewerbsrechtlich tabu seien.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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