Lausitzer Rundschau: Trauschein für alle
Streit um Ehe für Schwule und Lesben
Geschrieben am 26-05-2015 |
Cottbus (ots) - Wenn es in Deutschland eine Bastion im Kampf gegen
die Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren gibt,
dann ist es die Union. Doch die Argumente aus ihren Reihen werden
zunehmend dürftiger. Das zeigt sich auch jetzt vor dem Hintergrund
der überraschend deutlichen Entscheidung im katholisch geprägten
Irland, mit der Ungleichbehandlung grundlegend Schluss zu machen.
CDU-Vize Thomas Strobl zum Beispiel findet, dass kein größerer
Handlungsbedarf geboten sei, weil der Koalitionsvertrag nichts
dergleichen enthalte. Als ob die schwarz-rote Vereinbarung der Bibel
gleich käme. Über ein paar eher kosmetische Verbesserungen, die am
heutigen Mittwoch von Kabinett verabschiedet werden sollen, geht sie
an dieser Stelle tatsächlich nicht hinaus. Aber das ist inzwischen
selbst einer lautstarken Minderheit in den C-Parteien zu wenig. Nun
muss man fairerweise feststellen, dass Lesben und Schwule in
Deutschland längst nicht mehr wie Aussätzige behandelt werden. Einen
entscheidenden Beitrag dazu hat hier die rot-grüne Bundesregierung
geleistet, als sie 2001 ein Gesetz zur "Beendigung der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften" auf den Weg
brachte. Genauso jedoch wie der Frieden nach einem großen Konflikt
mehr sein muss als der Zustand eines Nicht-Krieges, sollte allerdings
auch die gesellschaftliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren
mehr sein als das Ende ihrer Diskriminierung. Tatsächlich ist das
Land auch hier schon weit vorangekommen. Freilich saß die Union dabei
ebenfalls im Bremserhäuschen. So ist es gleich mehrfach dem
Bundesverfassungsgericht zu verdanken, dass sich Toleranz und
Offenheit im Umgang mit der gleichgeschlechtlichen Verantwortung
füreinander auch im Gesetzblatt dokumentieren. 2013 bestimmte
Karlsruhe, dass eingetragene Lebenspartnerschaften wie Ehepaare vom
Ehegattensplitting profitieren sollen. Noch kurz zuvor hatte ein
Parteitag der CDU die Gleichbehandlung im Einkommensteuerrecht
ausdrücklich abgelehnt. Darüber hinaus setzten die obersten Richter
der Benachteiligung homosexueller Paare bei der Grunderwerbsteuer und
der Erbschaftsteuer ein Ende. Und sie stärkten obendrein deren Recht,
Kinder zu erziehen. Was fehlt, ist praktisch noch das volle
Adoptionsrecht und das Ende der Verdruckstheit, eine bürgerliche Ehe
zwischen zwei Frauen oder zwei Männern nur als eingetragene
Lebenspartnerschaft zu qualifizieren, anstatt sie beim Namen zu
nennen. Eine große Mehrheit in der Bevölkerung denkt so. Es gibt auch
kein stichhaltiges Argument dagegen. Und so dürfte es bei der Union
wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Bastion vollständig
fällt. Im Zweifel könnte einmal mehr das Bundesverfassungsgericht
dafür sorgen. Und das ist auch gut so.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
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