Coca-Cola führt mit rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen und Getränkedosen Verbraucher in die Irre
Geschrieben am 28-05-2015 |
Berlin (ots) - Amerikanischer Brausekonzern missachtet
Verbraucherschutzvorschrift, wonach Einwegpfandflaschen und -dosen
"deutlich lesbar" als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind - Deutsche
Umwelthilfe mahnt Coca-Cola Deutschland ab und fordert einen
sofortigen Verkaufsstopp - Umweltministerin Hendricks und die
Landesumweltminister sind aufgefordert, die derzeit geltende
Kennzeichnungsvorschrift durchzusetzen
Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG führt Verbraucher durch eine
ordnungswidrige Kennzeichnung seiner Getränke in
Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in die Irre. Dies ergaben
aktuelle Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach
verstießen praktisch sämtliche Produkte des Coca-Cola Konzerns gegen
die geltende Verpackungsverordnung, wonach auf bepfandeten
Einweg-Getränkeverpackungen "deutlich lesbar und an gut sichtbarer
Stelle" auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. An keiner
Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola erfährt der
Käufer, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt.
Während viele Bundesbürger auch ohne Kennzeichnung wissen, dass
sie bei Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand
zurückerhalten, ist dies den meisten ausländischen Besuchern nicht
bekannt. Dies belegen stichprobenhafte Befragungen der DUH an stark
frequentierten und touristischen Orten, ebenso wie die hohen
Kontrollintervalle von Pfandsammlern an diesen Plätzen. Durch die
Nichtkennzeichnung der Pfandpflicht bzw. des Pfandwertes generiert
Coca-Cola einen erhöhten Pfandschwund. Die DUH schätzt diesen auf
einen jährlichen Millionenbetrag zu Lasten der Verbraucher.
Die DUH hat als klageberechtigter Umwelt- und
Verbraucherschutzverband rechtliche Schritte gegen den
Erfrischungsgetränkekonzern eingeleitet und diesen am 26.5.2015
aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu
unterzeichnen. Demnach soll Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in
Einweg abgefüllten, pfandpflichtigen Getränken mit einer
ordnungswidrigen Kennzeichnung stoppen. Damit will die DUH den
rechtswidrigen Verkauf stoppen und durchsetzen, dass Verbraucher über
die Einweg-Pfandpflicht auf Getränkedosen oder Flaschen korrekt
informiert werden.
"Coca-Cola Chef Ulrik Nehammer hat nicht nur dem bundesdeutschen
Mehrwegsystem den Krieg erklärt. Verbraucher werden rechtswidrig
nicht über die Pfandwertigkeit informiert und so Zusatzeinnahmen auf
Kosten der getäuschten Verbraucher erzielt", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch fordert gleichzeitig
die Marktkontrollorgane der Bundesländer dazu auf, Ordnungsmittel
gegen Coca-Cola zu ergreifen, so wie es die geltende
Verpackungsverordnung ausdrücklich für den Fall des Verstoßes gegen
die Kennzeichnungspflicht vorsieht.
Die unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt
auch zu einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher, ob die
jeweilige Flasche eine umweltfreundliche Mehrweg- oder ökologisch
nachteilige Einwegverpackung ist. "Coca-Cola versucht gegenüber
Verbrauchern die Zunahme seiner unökologischen Einwegflaschen zu
vertuschen. Durch den Verzicht auf die vorgeschriebene 'deutlich
lesbare' Kennzeichnung sollen Verbraucher im Unklaren gelassen
werden, was sie eigentlich kaufen", erklärt der DUH-Bereichsleiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art
der Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend
eine vom Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung für
Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der
Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen
vorbildlich als "Einweg" und vermerkte deutlich lesbar den
Pfandbetrag von 25 Cent.
"Umweltministerin Barbara Hendricks und die für die
Vollzugskontrolle der Verpackungsverordnung zuständigen
Umweltminister der Länder sind nun aufgefordert, die derzeit
geltenden Kennzeichnungsvorschriften durch die Einleitung von
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Coca-Cola durchzusetzen", fordert
Resch.
Bilder von bepfandeten Coca-Cola Einwegflaschen mit korrekter
Kennzeichnung aus dem Jahr 2003 und ordnungswidriger Kennzeichnung
aus dem Jahr 2015 finden Sie hier: http://l.duh.de/p280515b#download
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail:
fischer@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
568097
weitere Artikel:
- Neue HPCC-Plattform von ChinaCache erleichtert Wandel der Cloud-Service-Landschaft Peking (ots/PRNewswire) - Bei der Entwicklung des Internet und des
mobilen Internet sind einige schwergewichtige Internet-Firmen
entstanden sowie zahlreiche Anwendungen für das mobile Internet.
CDN-Dienstanbieter sehen sich immer neuen Herausforderungen gegenüber
durch breit gefächerte Anwendungen, eine Vielfalt von Terminals,
verteilten Netzwerkzugang, eine komplexe Netzwerkumgebung und
steigende Benutzeranforderungen an die Netzwerkqualität. Einige der
Herausforderungen im CDN-Markt sind die Skalierung des operativen
Betriebs, Kundenunterstützung mehr...
- Digitale Transformation stellt Unternehmen vor große Herausforderungen (FOTO) Mönchengladbach (ots) -
- Hochrangige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft
diskutieren beim 2. Santander Atriumdialog über Chancen und Risiken
für den Bankensektor
- Klima für mehr Gründergeist und digitale Innovationen schaffen
Für den klassischen Mittelstand und die Industrie, aber auch die
Finanzbranche stellt die digitale Transformation eine große
Herausforderung dar. Das war die einhellige Meinung aller Experten,
die die Santander Consumer Bank AG gestern anlässlich ihres zweiten
Santander Atriumdialoges mehr...
- Europäische Kommission erteilt für Lenvatinib (Lenvima®) die Zulassung zur Behandlung des fortgeschrittenen, radiojod-refraktären Schilddrüsenkarzinoms Hatfield, England (ots/PRNewswire) -
Die Entscheidung der Europäischen Kommission bietet eine neue und
effektive
Behandlungsmethode für Patienten mit einer fortgeschrittenen Form
des
Schilddrüsenkrebses
Die Europäische Kommission (EC) hat heute die Zulassung für
Lenvima(R) (Lenvatinib) zur Behandlung von Patienten mit
radiojod-refraktärem differenziertem Schilddrüsenkarzinom erteilt.
Lenvatinib ist angezeigt für die Behandlung erwachsener Patienten mit
progredientem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, mehr...
- Rheinische Post: NRW will Mietpreisbremse im Juli einführen / Köln und Düsseldorf für Mieter teuerste Städte in NRW Düsseldorf (ots) - Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich zum 1.
Juli 2015 die neue Mietpreisbremse einführen. Das berichtet die
"Rheinische Post" (Samstagausgabe) unter Berufung auf das Wohnungs-
und Bauministerium des Landes. Demnach will das Kabinett im Juni auf
Grundlage eines bereits vorliegenden Gutachtens über die Regionen
entscheiden, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Auf die Frage,
wo die Einführung am wahrscheinlichsten sei, sagte ein Vertreter des
Ministeriums der Zeitung: "In den bekannten Ballungsräumen, zum mehr...
- Das Pediatric Praziquantel Consortium erhält Subvention vom Global Health Innovative Technology Fonds in Höhe von 4,9 Millionen USD Leiden, Niederlande (ots/PRNewswire) -
- Die zweite Forschungssubvention vom GHIT unterstützt auch die
Phase-II-Entwicklung einer pädiatrischen Rezeptur zum Kampf gegen
Schistosomiasis bei Vorschulkindern
Das Pediatric Praziquantel Consortium, ein Konsortium, dass sich
der Entwicklung einer neuen pädiatrischen Rezeptur gegen
Schistosomiasis verschrieben hat, erhielt nahezu 4,9 Millionen USD
vom GHIT-Fonds (Japanese Global Health Innovative Technology). Der
GHIT-Fonds unterstreicht mit dieser zweiten Forschungssubvention mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|