Neue Westfälische (Bielefeld): Experten streiten um Sterbehilfe-Gesetz
Zum Sterben nach Hessen
Martin Fröhlich
Geschrieben am 26-08-2015 |
Bielefeld (ots) - Dieses Gesetz ist anders als alle anderen. Die
Frage nach der Sterbehilfe erreicht eine andere Dimension als
Probleme des Datenschutzes, der Gleichberechtigung und der
Terrorabwehr. Es geht um eine der grundsätzlichsten Entscheidungen
unseres Daseins: Darf man jemandem das Leben nehmen, wenn er das
will? Schon theologisch, ethisch und medizinisch berührt das Thema
Tabus, spaltet die Nation. Tatsache ist, dass es einen Bedarf gibt.
Dass Menschen, die unheilbar krank sind, den letzten, kaum
erträglichen Weg ihres Leidens nicht gehen wollen. Diejenigen, die
dabei Hilfe brauchen, fordern diese ein. Nicht nur Juristen und
Politiker streiten um Sterbehilfe, auch die Ärzte tun das. Darf ein
Mediziner dabei helfen, Leben zu beenden? Oder muss er es um jeden
Preis erhalten? Die Gesellschaft hat dem Patientenwillen mehr
Bedeutung eingeräumt. Der Bundesgerichtshof hat diesen 2010 gestärkt.
Patientenverfügungen gehören zum Alltag. Die erlaubte Sterbehilfe
wird das bald auch tun. Die Politik muss nun deren Grenzen festlegen
und den medizinischen Vorgang entkriminalisieren. Die Kritik der
Experten des Bundestages an den Gesetzesentwürfen ist wichtig und
allemal besser als ein Schnellschuss der Legislative. Das Argument
der Verfassungsmäßigkeit darf aber nicht zur Pauschalbarriere
geraten. Auch ein Grundgesetz ist keine heilige Kuh. Es hat seit 1949
bereits 60-mal Änderungen erfahren. Modifikationen, die geänderte
Lebenswirklichkeiten spiegeln. Die Frage ist, in welchem Punkt der
Konflikt zum Grundgesetz besteht und ob eine Änderung in Betracht
käme. Auf keinen Fall darf das Sterbehilfegesetz an den Grenzen des
Standesrechts der Ärzte scheitern. Standesrecht ist Landesrecht. Doch
diese Barriere muss im Zweifelsfall aus dem Weg geräumt werden. Wenn
das bestmögliche Gesetz erfordert, dass Bund- und Länderkompetenz neu
geordnet werden, dann muss das eben sein. Sonst heißt es wegen
unterschiedlicher Rechtslagen bald "Zum Sterben nach Hessen" statt
wie bisher "Zum Sterben in die Schweiz".
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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