Grosso-Verband begrüßt heutige Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit von Branchenvereinbarungen
Geschrieben am 06-10-2015 |
Köln (ots) - Der Bundesverband Presse-Grosso begrüßt die vom
Bundesgerichtshof am heutigen Dienstag in Karlsruhe nach mündlicher
Verhandlung verkündete Entscheidung im Rechtsverfahren des Hamburger
Bauer-Verlages gegen den Verband. Der Kartellsenat gab der Revision
des Bundesverbandes statt und hob das Urteil des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 26.2.2014 auf. Damit wurde die Klage des Bauer
Verlages abgewiesen. Mit dem nun vorliegenden Urteil hat der BGH
höchstrichterlich klargestellt, dass Branchenvereinbarungen im
Pressevertrieb weiter zulässig sind.
"Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche
Medienlandschaft. Es sichert den freien Marktzutritt für alle Verlage
zu vergleichbaren Bedingungen", erklärt Grosso-Präsident Frank Nolte
unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung. Mit dem Abschluss
des Verfahrens sei nun wieder Rechtssicherheit für alle Partner
geschaffen.
Der Bauer-Verlag hatte 2010 durch seine Tochtergesellschaft Bauer
Vertriebs KG ein Verfahren gegen den Bundesverband Presse-Grosso
eingeleitet. Der Bundesverband solle es unterlassen,
Branchenvereinbarungen, insbesondere über Konditionen, zentral mit
Verlagen zu verhandeln. Das Landgericht Köln und das
Oberlandesgericht Düsseldorf folgten zunächst der Rechtsauffassung
des Verlages.
Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Telefon: 0221/921337-0, Telefax: 0221/921337-44, E-Mail:
bvpg@bvpg.de, Internet: www.pressegrosso.de
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