Vertraulichkeit garantiert - bei Ihrem Notar
Geschrieben am 30-10-2015 |
Köln (ots) - Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte
Vertragsgestalter, die Ihnen neutral und unabhängig helfen, Ihre
privaten und beruflichen Rechtsverhältnisse in schwierigen und
folgenreichen Angelegenheiten sicher zu regeln. Dabei können Sie sich
auf eines verlassen: alles was Sie dem Notar offenbaren, wird mit
absoluter Vertraulichkeit behandelt. Garantiert!
Der Gesetzgeber hat den Notarinnen und Notaren eine besondere
Stellung in unserem Rechtssystem eingeräumt. "Denn der Notar wird
immer dann tätig, wenn es um besonders wichtige und oftmals sehr
persönliche rechtliche Angelegenheiten geht", erklärt Notar Dr. Dirk
Solveen, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Hierzu zählen z.
B. die erbrechtliche Nachfolgeplanung, der Erwerb und die Veräußerung
von Grundbesitz, familienrechtliche Themen wie Eheverträge und
Adoption oder gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten wie die
Gründung einer GmbH.
Dabei vertreten Notarinnen und Notare nicht - wie Rechtsanwälte -
einseitig die Interessen einer Partei, sondern sie beraten alle
Vertragsbeteiligten neutral, unabhängig und unparteiisch - und
vertraulich und vertrauensvoll. "Notarinnen und Notare üben ein
öffentliches Amt aus und für sie gelten zahlreiche Amtspflichten, die
strikt beachtet werden müssen. Zu den herausragenden Amtspflichten
gehört die Wahrung der notariellen Verschwiegenheit", erläutert Dr.
Solveen.
Die strikte Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist nicht nur
ausdrücklich in der Bundesnotarordnung geregelt und strafrechtlich
geschützt. Sie gehört auch untrennbar zum Berufsverständnis einer
jeden Notarin und eines jeden Notars. Denn Notarinnen und Notare
können ihre verantwortungsvolle Aufgabe nur ausüben, wenn sie das
Vertrauen ihrer Mandanten genießen. Und dieses Vertrauen kann nur
entstehen, wenn die Notarin oder der Notar über alles, was ihr bzw.
ihm anvertraut wurde, Stillschweigen bewahrt. Die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit gilt dabei nicht nur für den Notar. Jeder Notar muss
auch seine Mitarbeiter in einem förmlichen Akt auf die strikte
Verschwiegenheit verpflichten und zum Nachweis hierüber ein Protokoll
fertigen.
Aus seiner eigenen Erfahrung weiß Notar Dr. Solveen allerdings
auch zu berichten, dass die strikte Verpflichtung zur
Verschwiegenheit in der Praxis nicht immer auf ungeteiltes
Verständnis stößt. So hat es der Notar z. B. schon mehrfach erlebt,
dass Kinder zu Lebzeiten ihrer Eltern beim Notar vorsprechen, um den
Erbvertrag ihrer Eltern oder ein anderes wichtiges Dokument
einzusehen. "Diesem Anliegen muss der Notar natürlich eine strikte
Absage erteilen. Auch gegenüber engsten Familienangehörigen muss der
Notar schweigen", erläutert Dr. Solveen. Die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit geht sogar so weit, dass auch Ehegatten nicht
automatisch Einsicht nehmen dürfen in die Urkunden, die der andere
Ehegatte alleine errichtet hat.
Auch beim Thema "Einsichtnahme in das Grundbuch" müssen sich
Notarinnen und Notare gelegentlich rechtfertigen, dass sie
Informationen vertraulich behandeln. Notarinnen und Notare können
zwar auf technisch einfache Art und Weise Einsicht nehmen in das
Grundbuch, indem sie "per Mausklick" einen elektronischen
Grundbuchabruf vornehmen. Das Grundbuch ist allerdings kein
öffentliches Register, das Jedermann "einfach so" einsehen darf. Nur
unter besonderen, strengen Voraussetzungen ist der Blick in das
Grundbuch einer anderen Person gestattet.
"Eine Grundbucheinsicht ist nur zulässig, wenn hierfür ein sog.
'berechtigtes Interesse' vorliegt", erläutert Dr. Solveen. Anträge
auf Grundbucheinsicht muss der Notar sehr kritisch und sorgfältig
prüfen, denn die Anforderungen der Rechtsprechung sind hoch. Wer aus
Neugierde etwas über den Grundbesitz seines Nachbarn erfahren oder
auf der Suche nach einem Kaufgrundstück bestimmte Eigentümer
ansprechen möchte, hat keine Chancen, von dem Notar die gewünschte
eine Auskunft zu erhalten. Und das aus guten Gründen. "Denn auch hier
geht es um den Schutz vertraulicher Informationen. Selbst für
langjährige Klienten darf der Notar unter keinen Umständen eine
Ausnahme machen", erläutert Notar Dr. Solveen.
Vertraulichkeit beim Notar - die ist also garantiert!
Pressekontakt:
Notar Dr. Dirk Solveen - Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer
info@rhnotk.de - 0221/2575291
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