Volkswagen erklärt Verjährungsverzicht im Abgas-Skandal / Bremer Verbraucheranwälte erreichen erstes Einlenken des Autoherstellers gegenüber betroffenen Kunden / Weitergehende Rechtsfolgen noch unklar
Geschrieben am 31-10-2015 |
Bremen / Wolfsburg (ots) - Volkswagen hat gegenüber der Bremer
Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens & Gieschen den Verzicht auf Einrede der Verjährung im
Abgas-Skandal erklärt. Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag
bei KWAG eingegangenen Erklärung: "Das Zuwarten ist für Ihre
Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016
auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige
Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten,
soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind."
KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einem "großen
Teilerfolg", allerdings seien viele Details noch ungeklärt. "Wir
werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise
abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden
Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder
sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll." Die
Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher
nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung. "Damit sind
Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei
Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach
Kaufdatum verjähren."
Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus
arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht.
Gieschen: "Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren
Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind." Die
anderen könnten sich nach Auffassung des Bremer Verbraucheranwalts
allerdings auch auf andere Anspruchsgrundlagen berufen und so etwa
Schadensersatz gegen Volkswagen durchsetzen. "Hier laufen die Fristen
aber weiter und sollten daher genau beachtet werden."
Auch weitere Rechtsfolgen seien noch völlig unklar, sollten die
Nachbesserungsversuche im Zusammenhang mit den manipulierten
Abgaswerten fehlschlagen oder gar zu anderen Mängeln führen - wie
etwa höherem Verbrauch oder weniger Leistung. Gieschen: "Wir stehen
erst am Anfang, aber für den Großteil der betroffenen VW-Kunden
konnten wir jetzt erreichen, dass sie ohne Rechtsnachteile zumindest
die geplanten Maßnahmen abwarten und dann entscheiden können, welche
weiteren Schritte sie einleiten wollen." Das Einlenken von Volkswagen
sei vernünftig und zu begrüßen. Es ermögliche Konzern und Kunden,
sich nicht auf "Nebenkriegsschauplätzen" zu verausgaben. Die
gewonnene Zeit sollten Fahrzeughalter nach Gieschens Ansicht jetzt
nutzen und vor den Nachbesserungsversuchen ihr Fahrzeug begutachten
lassen, damit die aktuellen technischen Daten beweissicher
dokumentiert sind.
KWAG hatte Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert,
gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen
Verjährungsverzicht zu erklären. Eine entsprechende Aufforderung war
der Konzernleitung am 19. Oktober zugegangen. In dem Schreiben war
eine Frist gesetzt bis zum heutigen Sonnabend (31. 10. 2015), bis zu
der VW sich verpflichten sollte, auf die Einrede der Verjährung zu
verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und
Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software
nicht ablaufen.
Kanzleiprofil:
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Pressekontakt:
KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,
Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,
Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen 0174 174 8756
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