VW Skandal - VW wehrt sich mit Anwälten gegen erste bundesweite Klage eines Autobesitzers am Landgericht Freiburg
Geschrieben am 11-11-2015 |
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit die erste Klage vor dem
Landgericht Freiburg für einen Besitzer eines VW Golf GTD
eingereicht, der von der Softwaremanipulation betroffen ist. Die
Klage richtet sich gegen die Volkswagen AG. Der Kläger begehrt
aufgrund der Täuschungen von VW Schadensersatz. Nachdem die Klage
zwischenzeitlich der Volkswagen AG zugestellt wurde, zeigt sich, dass
die Volkswagen AG weder einsichtig noch entgegenkommend ist. Vielmehr
hat eine Rechtsanwaltskanzlei aus Wolfsburg die Interessenvertretung
der Volkswagen AG angezeigt und mitgeteilt: "Die Beklagte wird sich
gegen die Klage verteidigen".
Die Volkswagen AG zeigt sich nicht einsichtig und möchte eine
Klage auf Schadensersatz nicht hinnehmen. Ganz im Gegenteil: VW
kündigt an, sich gegen die Klage zu verteidigen. In den USA und in
Kanada bietet VW Gutscheine über $ 1.000,00 für die Kunden an. In
Nordamerika will man offensichtlich die Kunden besänftigen und diesen
entgegenkommen. Ein Sprecher von Volkswagen hatte bereits
angekündigt, dass es eine solche Gutscheinaktion in Deutschland nicht
geben wird. Offensichtlich legt VW auf Kundenzufriedenheit in
Deutschland nur sehr wenig wert. Anders kann nicht erklärt werden,
dass die Kunden von VW nicht über Neuerungen informiert werden. VW
kommt nicht einmal klagenden Kunden entgegen und bietet diesen einen
gewissen Betrag als Wiedergutmachung an. Vielmehr bestellt man eine
Anwaltskanzlei auf Kosten von VW und verteidigt sich gegen Klagen von
Geschädigten.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt und berät zwischenzeitlich mehr als 4.000 geschädigte
Autokäufer und wird nach dieser Verteidigungsanzeige in dem
Klageverfahren vor dem Landgericht Freiburg massenweise die Ansprüche
gegenüber Händlern und VW geltend machen. Rechtsanwalt Ralph Sauer,
der die Angelegenheit federführend betreut, teilt dazu mit: "Nachdem
VW in dem ersten Klageverfahren eine Rechtsanwaltskanzlei bestellt
und mitgeteilt hat, dass VW sich gegen die Klage verteidigen will,
hat sich gezeigt, dass ein Entgegenkommen offensichtlich nicht
gewollt ist. Man lässt den klagenden Kunden einfach im Stich. Wir
werden deshalb massiv mit zahlreichen Geschädigten gegen VW vorgehen
und versuchen, VW an den Verhandlungstisch zu zwingen."
Bis heute ist unklar, ob VW überhaupt in der Lage sein wird, die
Mängel zu beheben. Erst kürzlich wurde mitgeteilt, dass bei über
500.000 Fahrzeugen (dies sollen die Fahrzeuge mit 1,6-Liter-Motoren
sein) technische Veränderungen in nicht unerheblichem Umfang
notwendig sein werden. Das Vertrauen in VW schwindet immer mehr.
PKW-Geschädigten ist daher anzuraten, ihre Ansprüche umgehend geltend
zu machen.
Weitere Informationen: http://www.vw-schaden.de
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
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