Jetzt Zulagen sichern: Zu viele Riester-Sparer verschenken Geld / Die DVAG erinnert: Bis zum 31. Dezember können staatliche Zulagen für das Beitragsjahr 2013 noch rückwirkend beantragt werden (FOTO)
Geschrieben am 01-12-2015 |
Frankfurt (ots) -
Die Riester-Rente bleibt beliebt: Nach Zahlen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben aktuell über
16 Millionen Deutsche einen Vertrag für diese Form der Altersvorsorge
abgeschlossen, Tendenz weiterhin leicht steigend. Problematisch ist
nur, dass sich etliche Sparer Geld vom Staat entgehen lassen, und das
in Milliardenhöhe. Sie schöpfen laut Deutscher Rentenversicherung die
staatliche Förderung nicht voll aus. "Noch immer sparen viele Inhaber
von Riester-Verträgen ihrem Einkommen entsprechend nicht genug oder
füllen die Anträge falsch aus, um die Zulagen voll auszunutzen",
erklären die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Das Riester-Modell scheint vielen Sparern zu kompliziert. Darum
empfehlen die Finanzexperten, sich gemeinsam mit einem
Vermögensberater um diese durchaus attraktive Altersvorsorge zu
kümmern. Zum Jahresende weisen sie darauf hin: "Riester-Sparer
sollten die Antragstellung auf Zulage so schnell wie möglich
nachholen. Das Gute dabei: Bis zum 31. Dezember können die
Riester-Sparer ihre Zulagen sogar noch für das Beitragsjahr 2013
rückwirkend beantragen."
Probleme mit den Anträgen sind leicht zu lösen
Es gibt keine staatlichen Zulagen, wenn der Antrag nicht korrekt
ausgefüllt beim Anbieter eingeht. Um es den Sparern langfristig
einfacher zu machen, empfiehlt die DVAG zudem den sogenannten
Dauerzulagenantrag: "Wer nicht jedes Jahr wieder einen neuen Antrag
stellen will, sollte einen Dauerzulagenantrag einrichten - dann läuft
die Zahlung der staatlichen Förderung automatisch."
Vier Prozent Sparleistung für volle Zulagen
Grundsätzlich erhält jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt,
die Grundzulage mit bis zu 154 Euro im Jahr. "Um aber die vollen
Zulagen zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens - abzüglich
des Zulagenanspruchs - eingezahlt werden", erklären die
DVAG-Experten.
Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen
einmaligen Bonus von 200 Euro. Für jedes Kind mit Anspruch auf
Kindergeld erhält die Familie eine jährliche Kinderzulage in Höhe von
185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind,
gibt es sogar 300 Euro. Die Vermögensberater der DVAG empfehlen, sich
- abgestimmt auf die individuelle, persönliche Lebenssituation - für
die richtige Lösung zur Altersvorsorge in einem persönlichen Gespräch
professionell beraten zu lassen.
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Münchener Straße 1
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com
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