Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil
Geschrieben am 02-12-2015 |
Bielefeld (ots) - Man stelle sich vor, ein Mann zöge vor Gericht,
weil mit dem neuen Sportwagen nicht auch die schöne blonde Frau
mitgeliefert wurde, die ihn in der Werbung so verführerisch
angelächelt hat. »Der hat doch einen im Tee«, wäre mit Sicherheit
noch einer der höflicheren Kommentare. Im »Tilsiter« ist nichts aus
Tilsit, im »Wienerle« nichts aus Wien. Und wer eine bestimmte
Biermarke bevorzugt, tut es bestimmt nicht, weil er denkt, er bekomme
für 1,50 Euro Kaufpreis den in der Werbung gezeigten Leuchtturm
gratis dazu. Die Verbraucher wissen, dass sie Werbung nicht 100
Prozent wörtlich nehmen dürfen. Ausgenommen sind allerdings
konkrete Informationen über das Produkt. Sie müssen sehr wohl der
Wahrheit entsprechen. Dazu zählen, wie der Bundesgerichtshof jetzt
ein für alle Mal klargestellt hat, auch großflächige Fotos - und zwar
selbst dann, wenn die kleingedruckte Zutatenliste korrekt ist. Zu
Recht wird das Urteil als verbraucherfreundlich eingestuft. Das heißt
aber nicht, dass alle jetzt das Denken einstellen können. Werbung
will den Menschen verführen - in der Wirtschaft zum Kauf, in der
Politik zur Stimmabgabe. Das kann sie nur, wenn sie auch Emotionen
anspricht. Wer seinen Intellekt ausschaltet, ist selbst schuld. Oder,
um es anders auszudrücken: Er hat einen im Tee.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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