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Lettland widerlegt Erklärungen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Existenz von Konten von Sergiy Arbuzov im Landesinneren

Geschrieben am 23-12-2015

Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) -

Die Verteidiger von Sergiy Arbuzov, dem ehemaligen Leiter der NBU,
erklärten heute auf einer Pressekonferenz von Interfax-Ukraine
anlässlich der von lettischen Bundesbehörden in Umlauf gebrachten
Informationen, dass die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft (GSA)
die Öffentlichkeit in die Irre geführt habe. Diese hatte zuvor
berichtet, dass der Mandant der Verteidiger Konten in Lettland besäße
und man diese eingefroren habe.

Die Anwälte Yuri Glotov und Sergei Kovalev gaben an, die GSA der
Ukraine habe mehrfach erklärt, im Besitz von Informationen über
Auslandskonten von Sergiy Arbuzov zu sein. Glotov und Kovalev
bekräftigten hingegen, dass die GSA nur in einem einzigen Fall
entsprechende Zahlen präsentiert habe - nämlich als man im September
2014 erklärte, die Strafverfolgungsbehörden in Lettland hätten ein
lokales Bankkonto über 49,3 Millionen USD eingefroren. Mittlerweile
ist ein Jahr vergangen und die GSA hat wegen dieser Gelder nach wie
vor kein Strafverfahren gegen den Beschuldigten Sergiy Arbuzov
eröffnet. In diesem Zeitraum hat die GSA auch keinerlei Beweise
bezüglich der Existenz dieser Konten vorgelegt und keine Angaben zu
deren Sicherstellung gemacht.

Die Verteidigung erklärte auf der Pressekonferenz, dass dieses
Schweigen darin begründet sei, dass die Konten gar nicht existieren.

"Die Verteidigung von Sergiy Arbuzov hat einen offiziellen Antrag
bei den lettischen Bundesbehörden und lettischen Banken gestellt.
Jetzt verfügen wir über den dokumentierten Nachweis, dass die GSA die
ukrainische Öffentlichkeit in die Irre geführt hat", so Yuri Glotov,
der Reportern das amtliche Schreiben des Innenministeriums der
Republik Lettland vorlegte. In diesem Schreiben wird bestätigt, dass
innerhalb des Landes kein Strafverfahren gegen Arbuzov eingeleitet
wurde, auf welches man die Sicherstellung von Konten zurückführen
könne.

Darüber hinaus wurde den Journalisten auch das Antwortschreiben
der aus Justizbeamten bestehenden lettischen Grand Jury vorgelegt,
welches bestätigt, dass keinerlei Entschlüsse getroffen worden sind,
auf deren Grundlage man Konten hätte einfrieren können.

Aus Sicht der Verteidigung reicht dies aus, um die Erklärung der
GSA komplett zu widerlegen.

Die Anwälte betonten, dass sie bei sämtlichen lettischen Banken
angefragt hätten, ob diese Konten im Namen des ehemaligen ersten
stellvertretenden Ministerpräsidenten führen. Die erhaltenen
Antwortschreiben lassen darauf schließen, dass Sergiy Arbuzov keine
Konten bei lettischen Banken hatte.

Die Verteidigung fordert den Generalstaatsanwalt der Ukraine auf,
die Erklärungen bezüglich der mutmaßlichen Sicherstellung von Konten
von Sergiy Arbuzov in Lettland aufgrund der gesammelten schriftlichen
Beweise zurückzuziehen und die Verbreitung von diesbezüglichen
Informationen zu unterlassen.



Pressekontakt:
Yuri Glotov
+38-063-012-13-48 news@arbuzov.ua


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