Eckpunkte 2.0 - Innovation und Vielfalt / ARD verpflichtet sich zu Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung
Geschrieben am 28-01-2016 |
Leipzig/Berlin (ots) - Nach einem rund zweijährigen
Gesprächsprozess mit der Allianz Deutscher Produzenten Film &
Fernsehen e.V. hat sich die ARD zu neuen Eckpunkten für von ihr
beauftragte Fernsehproduktionen in den Genres Fiktion, Dokumentation
und Unterhaltung verpflichtet. Neben den bereits früher durch
entsprechende Eckpunkte geregelten vollfinanzierten
Fernsehauftragsproduktionen, an denen die ARD mit vollständigem
Rechteübertrag festhält, sind nun auch erstmals teilfinanzierte
Auftragsproduktionen einbezogen
"Qualitativ hochwertige TV-Produktionen können nur entstehen, wenn
der Partnerschaft zwischen der ARD und den deutschen TV-Produzenten
ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung von
Verwertungsrechten zu Grunde liegen", sagte die ARD-Vorsitzende und
Film-Intendantin Karola Wille. "Produzenten sind unverzichtbare
Partner zur Erfüllung unseres öffentlich-rechtlichen Auftrags. Eine
vielfältige Produzentenlandschaft in Deutschland nicht nur zu
erhalten, sondern weiter zu stärken, ist uns daher ein wichtiges
Anliegen. Mit den Eckpunkten werden die Rahmenbedingungen für
Innovation im Kreativsektor entscheidend weiterentwickelt."
"Wir wollen in Zukunft unter anderem besondere programmliche
Leistungen noch einmal gesondert prämieren", so Karola Wille. "Dieser
Leistungsanreiz entspricht in besonderer Weise dem Qualitätsauftrag
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Im Wesentlichen werden in den Eckpunkten folgende Themenkomplexe
umfassend neu geregelt beziehungsweise neu geschaffen, um die
Produzenten nachhaltig zu stärken:
1. Kalkulationsrealismus
2. Rechteteilung und Mitfinanzierung ("Schichtenmodell")
3. Anreize für Innovation ("Leistungsmodell")
4. Entwicklungskosten und "7 Regeln für einen guten Pitch"
Kalkulationsrealismus
Realistische Kalkulationen sind die Grundlagen aller
Produktionsaufträge. Künftig werden auch zusätzliche Ausgaben der
Produzenten kalkulationsfähig. Dazu gehören beispielsweise der
"Producer", projektbezogene Rechtsberatungskosten und bei fiktionalen
Serien ab sechs Folgen ein "Headautor".
Rechteteilung und Mitfinanzierung
Neben klassischen vollfinanzierten Auftragsproduktionen decken die
Eckpunkte nun auch teilfinanzierte Produktionen ab. Hier erwirbt der
Produzent durch Mitfinanzierung Rechte, die er selbst verwerten kann.
Dabei steht eine breite Modellpalette unterschiedlichster
Finanzierungsformen zur Verfügung. Das so genannte "Schichtenmodell"
beziffert in "Korridoren" die Werthaltigkeit von Rechten und
entspricht durch seine Flexibilität sowohl den Anforderungen der
unterschiedlichen Genres als auch der Dynamik des TV-Marktes.
Leistungsmodell
Zusätzlich sollen pro Jahr 3,2 Millionen Euro von der ARD als
Prämien leistungsbezogen an erfolgreiche Produzenten vergeben werden.
Nach einem dem FFA-Referenzmodell entsprechenden Punktesystem fließen
hier Nominierungen und Auszeichnungen bei wichtigen TV-Preisen wie
beispielsweise dem Grimme-Preis, dem Deutschen Fernsehpreis oder dem
Goldenen Spatz ein. Die ausgelobten Prämien sind zweckgebunden und
dienen der Entwicklung und Förderung neuer TV-Projekte für die ARD.
Entwicklungskosten und "7 Regeln für einen guten Pitch"
Vorgesehen ist eine innovationsfördernde Erstattung von
Entwicklungskosten unabhängig von der Verwirklichung der Stoffidee im
Sender. Ein senderseitig geforderter Aufwand wird auch dann pauschal
vergütet, wenn ein Produzent im Rahmen eines Pitches nicht den
Auftrag erhält. Voraussetzung für den Ersatz ist die schriftliche
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch eine
Landesrundfunkanstalt oder die Degeto. Hinzu kommen sieben Regeln für
einen guten Pitch: Begrenzung der Teilnehmerzahlen, transparentes
Procedere, konkrete Vorgaben, sichere Finanzierung und sicherer
Sendeplatz, Erstattung von Pitching-Kosten, Ideenschutz, einheitliche
und fortlaufende Betreuung.
Die Mehrkosten für die in den Eckpunkten geregelten Felder wurden
von der ARD bei der KEF für die nächste Beitragsperiode ab 2017
angemeldet - somit stehen die Eckpunkte unter dem Vorbehalt, dass die
KEF diese Bedarfsanmeldung berücksichtigt.
"Die Eckpunkte sind eine Selbstverpflichtung, mit der die ARD die
Protokollnotizen zum 12. und 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
umsetzt", so die ARD-Vorsitzende Karola Wille.
Die Eckpunkte online: http://ots.de/4aqCh
Pressekontakt:
Steffen Grimberg
ARD-Sprecher
Tel. 0341/300-6431
steffen.grimberg@mdr.de
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