Datenschutz ist auch ein Wettbewerbsvorteil - Kommentar zum Europäischen Datenschutztag
Geschrieben am 01-02-2016 |
Bonn (ots) -
Sperrfrist: 28.01.2016 07:00
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Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Am 28. Januar wird, auf Initiative des Europarats, zum 9. Mal der
Europäische Datenschutztag ausgerichtet. Zielsetzung des
Datenschutztages ist es, das Bewusstsein für Datenschutz bei den
Verbrauchern in der EU zu stärken. Für Unternehmen ist Datenschutz
nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch die Chance auf einen
Wettbewerbsvorteil. In einer digitalisierten Wirtschaft, die
zunehmend auf datengetriebene Geschäftsmodelle setzt, ist das
Vertrauen der Nutzer eine elementare Voraussetzung für Erfolg.
Der vielgebrauchte Begriff Data-Driven Marketing impliziert es
bereits. Daten sind ein elementarer Treiber digitaler
Geschäftsmodelle und im Marketings. Wirklich kundenzentrierte
Services sind ohne die Nutzung (personenbezogener) Daten und die
Integration von Informationstechnologie nicht mehr möglich.
Verbraucher interagieren heutzutage mit einer steigenden Anzahl von
digitalen Anwendungen und erzeugen dabei Daten, die wiederum von
Unternehmen zur Optimierung des Marketings, im Service, sowie
generell des Kundenerlebnisses genutzt werden.
Wer personenbezogene Daten sagt, muss auch Datenschutz sagen.
Personenbezogene Daten sind ein schützenswertes Gut. Unternehmen
stehen damit vor der Verantwortung, sensibel mit diesem Gut umzugehen
und die Ansprüche an Datenschutz und Datensicherheit zu erfüllen. Was
Unternehmen dabei immer bedenken sollten: Beim Datenschutz geht es
nicht nur darum, sich an geltendes Recht zu halten, um keine Probleme
mit dem Gesetz zu bekommen. Datenschutz ist vielmehr ein nicht zu
unterschätzender Faktor im Wettbewerb.
Vertrauen ist die Basis für geschäftlichen Erfolg
Verbraucher, gerade in Deutschland, haben ein ausgeprägtes
Bewusstsein für das Thema Datenschutz, nicht zuletzt befördert durch
Veranstaltungen wie den Europäischen Datenschutztag. Auf der anderen
Seite haben Datenskandale und mitunter aufgeregte Datenschutz
Debatten in der Öffentlichkeit aber auch zu Skepsis und Unsicherheit
beigetragen.
Unternehmen sollten diese Skepsis Ernst nehmen, denn Misstrauen
gefährdet die Grundlage vieler digitaler oder datenunterstützter
Geschäftsmodelle. Positiv gesehen, zeigt die hohe Sensibilität der
Verbraucher aber auch: Unternehmen können punkten, wenn sie auf hohe
Datenschutz Standards setzen und diese auch transparent
kommunizieren. Dies gilt insbesondere im internationalen Vergleich,
z.B. zu Unternehmen aus den USA. Es gilt, das Vertrauen der
Verbraucher zu gewinnen. Laut einer Studie des Ponemon Instituts aus
dem Jahr 2015 teilen 50 Prozent der deutschen Verbraucher ihre Daten
nur mit Unternehmen, denen sie vertrauen. Eine aktuelle Studie von
Forrester Consulting kommt zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der
weltweiten Verbraucher grundsätzlich bereit sind, personenbezogene
Daten an Unternehmen zu übermitteln, wenn sie dafür ein
personalisiertes Nutzungserlebnis erhalten. Auch auch für
interessante Inhalte oder den kostenlosen Zugang zu Services sind
Nutzer bereit Daten abzugeben. Vorausgesetzt ein hoher
Datenschutzstandard wird eingehalten. 76 Prozent der Deutschen achtet
genau darauf, wem sie welche Daten über sich im Internet zur
Verfügung stellt, so eine forsa Untersuchung.
Daten gegen Mehrwert
Was sollten Unternehmen also tun, um das Thema Datenschutz als
Wettbewerbsvorteil für sich zu nutzen? Grundvoraussetzung ist
selbstverständlich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der
Nutzung personenbezogener Daten vertraut zu machen und diese korrekt
umzusetzen. D.h. insbesondere durchgehend justiziable Prozesse zu
schaffen, ausreichende Zustimmungen (Opt-Ins) der Verbraucher im
Rahmen der Datennutzungserklärung (z. B. für die Erstellung von
Benutzerprofilen) einzuholen, sowie eine geeignete technische
Differenzierungsfähigkeit in der zweckgebundenen Verarbeitung der
Daten sicherzustellen. Übergreifend, zentral und rechtssicher
verwaltete Datennutzungserklärungen (DNE) werden Teil der
Marketing-Aufgabe, um diese Daten auch einsetzen zu können.
Um das das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen, sind vor allem
zwei Dinge von Bedeutung.
1. Transparent sein: Unternehmen sollten in ihrer
Datennutzungserklärung/Datenschutzerklärung genau und unverklauselt
beschreiben, welche Daten erhoben, für welchen Zweck diese genutzt,
wie lange sie gespeichert und wie sie konkret verarbeitet werden
sowie welche Auskunfts- und Löschungsrechte der betroffene
Verbraucher hat. Je klarer und transparenter mit dem Thema
Datenschutz umgegangen wird, desto besser. Zudem ist zu empfehlen,
bereits bei der Datenerhebung Vertrauen zu schaffen mit klaren
Statements wie "Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben".
Weitere vertrauensbildende Maßnahmen, die dem Nutzer prominent
kommuniziert werden sollten sind z.B. Datenschutzsiegel,
Zertifizierungen, deutsche Serverstandorte, Ansprechpartner für
Datenschutzfragen, Compliance Regelwerke oder besondere
organisatorische und technische Maßnahmen zur Sicherstellung von
Datenschutz und Datensicherheit. Vorbildlich handelt, wer es dem
Verbraucher ermöglicht, seine Daten und auch seine Opt-Ins selbst
anzupassen.
2. Verständnis für den Mehrwert schaffen: Vertrauensvoll oder
nicht, warum sollte ein Verbraucher einem Unternehmen seine Daten zur
Verfügung stellen, wenn er selbst nichts davon hat? Dem Verbraucher
muss also ein echter Mehrwert geboten werden, etwa personalisierte
Angebote, die genau auf seine Interessen abgestimmt sind, ein
nutzerfreundlicheres Erlebnis, weil ein Unternehmen, das einen
Verbraucher kennt, diesem gewisse Arbeitsschritte abnehmen kann
("Wenn wir deinen Standort und deine Vorlieben kennen, können wir
Dich über die besten Restaurants in deiner Nähere informieren"), etc.
Wichtig ist, dass für den Verbraucher ersichtlich ist, dass seine
Daten für die erbrachte Leistung auch notwendig sind. Wer
verpflichtend eine Vielzahl an Daten verlangt, die für die Erbringung
der gebotenen Leistung überhaupt nicht notwendig sind, schreckt eher
ab. Auch die Erklärung, warum Daten Teil der Vereinbarung sind hilft.
Nutzer verstehen, dass manch kostenloses Angebot werbebasiert sein
muss und sind nach dem Prinzip der Reziprozität eher bereit diese
Gegenleistung einzugehen, wenn Sie ausdrücklich um ihre Mithilfe
gebeten werden. So steigerte sich in Untersuchungen die Zustimmung um
26 Prozent mit der Formulierung "Ihre Unterstützung ist gefragt!
Unser Angebot ist für Sie kostenfrei - mit zielgenauer Werbung können
wir es besser finanzieren!" im Vergleich zu einer Argumentation über
den Kundennutzen besserer Werbung.
Kostenlose Checkliste zu Rechtsfragen im Big Data Umfeld
Nähere Informationen zur rechtssicheren Nutzung von Daten im
Marketing gibt es in der Checkliste 23 Fragen zu Big Data und Recht
von artegic und Bird&Bird. Die Checkliste hilft Unternehmen dabei,
rechtliche Fallstricke im Umgang mit Big Data zu vermeiden. Hier geht
es zum kostenlosen Download:
https://www.artegic.de/big-data-und-recht
Logo artegic (JPG): http://ots.de/g2Ls7
Logo artegic (EPS): http://ots.de/QDFqI
Porträt Stefan von Lieven (JPG): http://ots.de/M85i6
artegic AG - Know-how und Technologie für Online CRM
Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und
profitablen B-to-B- und B-to-C-Kundenbeziehungen über Online-Kanäle.
Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien
und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail,
Mobile und Social Media.
Mit der Online CRM Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine
leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende
Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf
Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die
richtungweisende Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde
die artegic u.a. mit dem eco Internet Award ausgezeichnet.
International werden jeden Monat über die ELAINE FIVE Technologie
rund 2,7 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. 82
Prozent der deutschen Internet-Nutzer stehen über Technologie von
artegic mit Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als
assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft
zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit
namhaften Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome,
Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.
artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem
internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001
zertifiziert.
Pressekontakt:
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Herr Sebastian Pieper
Tel: +49(0)228 22 77 97-0
Fax: +49(0)228 22 77 97-900
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