Börsen-Zeitung: Endspiel mit Verlängerung, Kommentar zu Heta von Björn Godenrath
Geschrieben am 14-03-2016 |
Frankfurt (ots) - Wenn die Beteiligten sich nicht innerhalb
weniger Wochen berappeln, droht der Europäischen Union eine Premiere
der unangenehmen Art. Denn wenn Kärnten die Forderungen der Gläubiger
auf volle Auszahlung von 11 Mrd. Euro an Anleihegeldern der Heta
nicht erfüllt, wird ein Prozess in Gang gesetzt, der mit der
Zahlungsunfähigkeit eines Bundesstaates eines EU-Mitgliedes enden
kann. Analog zum Martyrium Argentiniens würden die Gläubiger dann
alles pfänden, dessen sie habhaft werden können.
Ob die Auseinandersetzung wirklich diese Eskalationsstufe
erreicht? Klagenfurt hat immerhin endlich Verhandlungsbereitschaft
signalisiert, um dieses Endspiel mit Verlängerung noch vor dem
Elfmeterschießen zu befrieden. Klar ist, dass Kärnten mehr auf den
Tisch legen muss als den offerierten Eigenanteil von 1,2 Mrd. Euro.
Selbst in Österreich wird gelästert, dass Klagenfurt nicht vorgaukeln
könne, arm wie eine Kirchenmaus zu sein. Und die Gläubigeranwälte
pochen darauf, dass für die Republik Österreich eine Beistandspflicht
bestehe - räumen aber ein, dass die Gutachter da uneins sind.
Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) jedenfalls
versichert, dass der Bund mit seinem Beitrag für das abgelehnte
Angebot alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Allerdings sitzen dem
ÖVP-Minister seine Parteifreunde aus den Ländern im Nacken, die eine
Verteuerung ihrer Refinanzierungen fürchten, wenn die Garantien von
Ländern keinen Schutz mehr bieten. Schelling steht also unter Druck,
einen zusätzlichen Obolus zu leisten, auch aus Gründen der
Finanzstabilität, um keinen Vertrauensverlust in Haftungen aus
Austria zu provozieren.
Die Heta-Gläubiger stehen allerdings vor der Frage, ob sie
wirklich alles aus Kärnten rauspressen können - je schlechter die auf
Erlöse von 6,6 Mrd. Euro budgetierte Abwicklung der Heta Asset
Resolution läuft, desto mehr muss Klagenfurt schultern. Vor allem
aber besteht für das Bundesland eine Bestands- und Funktionsgarantie.
Das heißt, so manches unter Pfändungsvorbehalt stehende Asset könnte
sich dem Zugriff entziehen. Es ist darüber hinaus auch nicht
vorstellbar, wie in Kärnten noch eine ordnungsgemäße Verwaltung
funktionieren könnte, wenn ständig einer kommt und den Kuckuck
draufklebt. Die Verlängerung der Verlängerung würde übrigens drohen,
wenn sich die Wiener Finanzmarktaufsicht FMA dazu entschließen würde,
die Laufzeiten der Heta-Anleihen unilateral zu verlängern. Wo keine
Fälligkeit, da kein Zahlungsausfall und damit auch kein Kläger.
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