Rechtliche Fallstricke bei der Integration ausländischer Mitarbeiter
Geschrieben am 14-03-2016 |
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http://ots.de/UgAKH
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Hamburg (ots) - Für viele Unternehmen ist es inzwischen an der
Tagesordnung, Mitarbeiter ausländischer Tochtergesellschaften in
Deutschland einzubinden. Dieser konzerninterne Einsatz von
ausländischen Fachkräften stellt Personalverantwortliche vor neue
Herausforderungen: Die Etablierung eines einheitlichen
Impat-Managements. Das Feld, auf dem sich Personalverantwortliche
bewegen müssen, ist sehr komplex, denn es greifen verschiedene
Rechtsgebiete, die ein großes Potenzial an Haftungsfallen eröffnen.
Aufgrund der hohen Nachfrage zu diesem Thema veranstaltet der
Auslandsspezialist BDAE GRUPPE zum vierten Mal in Folge am 5. und 6.
April 2016 ein Fachseminar zum Thema "Einsatz ausländischer
Mitarbeiter in Deutschland - Impatriates erfolgreich absichern und
integrieren". Dieses Mal dabei ist die internationale Anwaltskanzlei
Pinsent Masons, in deren Räumlichkeiten in München die zweitägige
Veranstaltung stattfinden wird.
Ziel des Fachseminars ist es, Personalern international tätiger
Unternehmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland für kurze oder lange
Zeit firmenintern einsetzen, die Rahmenbedingungen für ein
erfolgreiches Impatriate-Management aufzuzeigen.
Haftungsrisiken senken
Beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland bestehen
immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Abwicklung.
Neben aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Aspekten gilt es außerdem,
die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Gesetzgebung zu kennen
und anzuwenden. Anhand von realen Praxisfällen klären Experten unter
anderem folgende Fragen:
- Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind bei der
Eingliederung des Impats zu beachten?
- Unter welchen Voraussetzungen unterliegt der neue Mitarbeiter
der Sozialversicherungspflicht in Deutschland?
- Wann liegt noch eine Dienstreise und wann bereits eine
Erwerbstätigkeit vor bzw. wann ist eine Arbeitserlaubnis
erforderlich?
- Welchen Aufenthaltstitel beziehungsweise welche Visakategorie
benötigt der ausländische Mitarbeiter?
- Wann sind ausländische Mitarbeiter in Deutschland
einkommensteuerpflichtig?
Diese und weitere Aspekte möchte die BDAE GRUPPE gemeinsam mit
Anwaltskanzlei Pinsent Masons klären. Ziel ist es, den Teilnehmern
ausreichend Fakten an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken und
Entsendeabbrüche zu vermeiden.
Die Teilnahmegebühr für den Praxisworkshop beträgt 1.100 Euro
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der zweite teilnehmende
Mitarbeiter eines Unternehmens erhält 10 Prozent Rabatt.
BDAE-Mitglieder zahlen 990 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Pressekontakt:
Anne-Katrin Schulz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-306874-14
E-Mail: akschulz@bdae.com
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