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Allg. Zeitung Mainz: Abwägen / Kommentar von Reinhard Breidenbach zum Rundfunkbeitrag

Geschrieben am 18-03-2016

Mainz (ots) - Machen wir uns nichts vor: Nur mit größter
juristischer Mühe ist es dem Bundesverwaltungsgericht gelungen, den
Rundfunkbeitrag für rechtens zu erklären. Früher war es so: Jemand
hatte ein Gerät, man konnte getrost davon ausgehen, dass er es auch
benutzte, deshalb musste er Gebühr bezahlen. Seit 2013 ist Beitrag
für jede Wohnung schon dann fällig, wenn dort Empfang möglich ist.
Punktum. Das ist schon etwas anderes. So spürt man jetzt durchaus ein
Gschmäckle von Zwangsfinanzierung, und ob die nächst höhere Instanz,
das Bundesverfassungsgericht, das hinnimmt, bleibt abzuwarten.
Vorläufig aber ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks gesichert - prinzipiell eine gute Nachricht, denn jener ist
eine unverzichtbare Säule der Meinungsbildung in der Demokratie. Wer
nun einwendet, diese positive Tatsache rechtfertige nicht den - wenn
auch nur leichten - Drall zur Zwangsfinanzierung, hat nicht völlig
Unrecht. Denn: Der gute Zweck heiligt nicht jedes Mittel.
Andererseits gilt auch das ungeschriebene Gesetz: Wenn der Zweck
herausragend gut ist, kann er auch Mittel heiligen, die ein bisschen
problematisch sind. Juristen nennen das Güterabwägung. Dass die nun
zugunsten des bestehenden Beitragsmodells ausfiel, sollte unter
anderem zur Folge haben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch
sorgsamer mit Geld umgeht. Bedeutet nicht zuletzt: Beitragsgeld, das
ihm wie von selbst in die Kasse fließt, darf nicht zum Ausbau von
Textangeboten dienen, die den Zeitungsverlagen, die um jeden
Kunden-Euro kämpfen müssen, das Geschäft verhageln.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Werner Wenzel
Newsmanager
Telefon: 06131/485980
online@vrm.de


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