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Staatlich regulierte Mieten helfen nicht weiter

Geschrieben am 21-03-2016

Hamburg (ots) - Der Preis für Baguettes war in Frankreich bis 1986
gesetzlich festgelegt. Sollte dieses Relikt aus Revolutionszeiten ein
Vorbild für unseren deutschen Bundesjustizminister und sein zweites
Mietrechtspaket sein? Das fragt sich Axel-H. Wittlinger,
Geschäftsführer der Stöben Wittlinger GmbH in Hamburg.

Er sagt: "Ja, die Mietmärkte in Ballungsgebieten sind teilweise
angespannt. Ja, die Mieten sind in den vergangenen Jahren in diesen
Gebieten gestiegen. Ja, die Nachfrage übersteigt in gefragten
Stadtteillagen das Angebot. Richtig ist aber auch: Seit Anfang 2015
steigen die Mieten bundesweit kaum noch, sind im Osten, außer in
Berlin, sogar teilweise rückläufig. Auch in Hamburg werden zu hohe
Mietforderungen nicht akzeptiert."

Das Justizministerium plant jetzt, die Mietpreisentwicklung
staatlich zu regulieren. Dabei ist der Mietmarkt schon lange durch
die Kappungsgrenze und neuerdings durch die Mietpreisbremse stark
reguliert. Zusätzlich soll jetzt der Bezugszeitraum für die
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietenspiegel von vier
auf zehn Jahre verlängert werdet werden. Die aktuelle Studie des
Center for Real Estate Studies (CRES) hat ermittelt, dass diese
Maßnahme einen massiven Wertverlust nach sich zieht und die Mieten
auf Jahre "eingefroren" werden! Das bedeutet: weniger Geld für
Renovierungen und Energiesparen, kein Inflationsausgleich, weniger
Geld für Kosten durch staatliche Vorgaben und kein Ausgleich für
steigende Löhne.

Wer mit Immobilien für die Rente vorgesorgt hat, wird den Gürtel
enger schnallen müssen. "Dazu muss man wissen, dass über die Hälfte
des Immobilienbestandes in Deutschland von Eigentümern gehalten wird,
die nur wenige Wohnungen besitzen", sagt Wittlinger. Diesen
Vermietern würde es sehr schwer fallen, die sinkenden Einnahmen und
den Wertverlust zu kompensieren. Auch für die allseits gewünschten
und erforderlichen Neubaumaßnahmen stände dann mittel- und
langfristig weniger Geld zur Verfügung.

Letztlich stellt sich die Frage, ob Kapitalanleger unter diesen
Bedingungen weiterhin in renditearme Wohnungen investieren wollen.
"Für diese Überregulierung gibt es keinen vernünftigen Grund. Die
Mieten liegen längst nicht so hoch wie in den meisten europäischen
Nachbarländern. Deutschland fehlen lediglich in Ballungsgebieten
Wohnungen. Diese schafft man nicht durch Regulierung, sondern
dadurch, dass man Bestandshaltern und Investoren Sicherheit und
Vertrauen in die gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt. Diese dürfen
keine Verfallzeit haben wie Baguette, sondern müssen auf die in der
Immobilienwirtschaft notwendigen, langfristigen Planungen abgestimmt
sein. Schließlich wird für 50 Jahre und länger gebaut", fasst Axel H.
Wittlinger zusammen.



Pressekontakt:
Astrid Grabener
astrid.grabener@grabener.de

Unternehmenskontakt:
Axel H. Wittlinger
Telefon: 040-2540100
info@stoeben-wittlinger.de


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