Krebserzeugendes PCB in Schul- und Universitätsgebäuden
Geschrieben am 23-03-2016 |
Hamburg (ots) - Viele Schüler und Studenten atmen in Deutschland
täglich mehr krebserzeugendes PCB ein, als es die
Weltgesundheitsorganisation für tolerabel hält. PCBs, polychlorierte
Biphenyle, wurden von der Internationalen Agentur für Krebsforschung
gemeinsam mit Asbest als krebserzeugende Substanzen in die höchste
Gefahrengruppe eingeordnet. Seit 1978 ist die Beimischung in
Baustoffen verboten. Doch PCBs gasen auch nach Jahrzehnten noch aus
belasteter Fugenmasse und Farben aus. Verwendet wurden sie in
Deutschland vor allem beim Bau öffentlicher Gebäude. Nach Recherchen
des Fernseh-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" vom NDR im Ersten zeigt
sich, dass sogar nach einer PCB-Sanierung Raumluft weiterhin
teilweise hoch mit PCB belastet ist, obwohl diese Räume offiziell
"frei gemessen" wurden.
In einer Analyse für das Bundesumweltamt wird kritisiert, dass die
Belastung der Raumluft mit PCB nach einer wissenschaftlich längst
überholten PCB-Richtlinie bewertet wird. Diese orientiere sich an
veralteten toxikologischen Erkenntnissen aus dem Jahr 1994. Schon
2003 senkte die Weltgesundheitsorganisation die täglich tolerable
Aufnahmemenge von PCB um den Faktor 50. Doch das hatte bis heute
keine Auswirkungen auf die in Deutschland nach wie vor gültige
PCB-Richtlinie. Die Konsequenz: Nach aktueller Gesetzeslage sind
Arbeiter mit Schadstoffkontakt besser vor der Aufnahme hoher
PCB-Konzentrationen geschützt als Nutzer öffentlicher Gebäude.
Schülern, Studenten, Lehrern und Professoren wird zugemutet, in
Räumen zu arbeiten, die nach Einschätzung der
Weltgesundheitsorganisation um den Faktor 50 zu viel PCB enthalten.
Eine Anfrage von "Plusminus" zur veralteten PCB-Richtlinie wurde
diesen Monat auf der Bundesbauministerkonferenz behandelt. Doch keine
der gestellten Fragen konnte die Fachkommission Bautechnik der
Bauministerkonferenz beantworten. Das Gremium, das die PCB-Richtlinie
damals ausarbeitete, sei zwischenzeitlich aufgelöst worden, heißt es.
Eine fachlich fundierte Stellungnahme sei daher nicht möglich. Die
inhaltliche Aktualität der Richtlinie wolle man überprüfen und
gegebenenfalls Korrekturen veranlassen.
"Plusminus" im Ersten: Mittwoch, 23. März, 21.45 Uhr.
Mehr zur Sendung unter www.plusminus.de
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Tel.: 040/4156-2304
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