Rheinische Post: Kommentar: Strafrecht für Firmen
Geschrieben am 05-04-2016 |
Düsseldorf (ots) - Es ist wie immer in Sachen Strafrecht: So lange
einem Verdächtigen seine Schuld nicht bewiesen ist, hat er als
unschuldig zu gelten. Das ist das Gebot der Fairness. Und auch jene
Banken, die sich in der Vergangenheit mit Staatsanwälten auf einen
Deal einigten und dafür Millionen zahlten, haben juristisch eine
weiße Weste. Nur: Warum zahlen Banken siebenstellige Beträge, wenn
sie nichts verbrochen haben? Trotz aller politischen Bemühungen
entziehen sich weit entfernte Steueroasen der Kontrolle und leisten
der Steuerflucht Vorschub. Eine Bank, die ihren Kunden dabei hilft,
leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das ist so bisher nicht zu
sanktionieren, weil Deutschland anders als viele EU-Staaten kein
Unternehmensstrafrecht kennt. Hierzulande wird ein Unternehmen
bestenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft. Aber
Steuerhinterziehung ist nicht gleichzusetzen mit Falschparken. Hier
muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Helfen Banken bei der
Steuerflucht, hat das etwas mit krimineller Energie zu tun.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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