Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum BKW-Gesetz: Karlsruhe zeigt die rote Karte, von Stefan Stark
Geschrieben am 20-04-2016 |
Regensburg (ots) - Das ist eine schallende Ohrfeige für die
Bundesregierung: Das Verfassungsgericht kassiert das BKA-Gesetz und
zieht klare Grenzen im Kampf gegen den Terrorismus. Vom
Bundestrojaner, der Computer und Smartphones ausspioniert, bis hin
zum Lausch- und Spähangriff auf Wohnungen - die Träger der roten
Roben zeigen dem Gesetzgeber die rote Karte. Unklare Befugnisse, zu
tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger, Verstöße gegen das
Datenschutzrecht - die haarsträubende Mängelliste aus Karlsruhe
stellt der Politik ein miserables Zeugnis aus. Der Zweck heiligt
nicht alle Mittel, lautet die Kernbotschaft. Die Möglichkeiten der
Ermittler bei der Gefahrenabwehr müssen also dort enden, wo die
Rechte unbescholtener Bürger verletzt werden. Das betrifft vor allem
die Überwachung der eigenen Wohnung und die Online-Durchsuchung.
Beides schneidet so tief in das Privatleben ein, dass es eben nur bei
gravierendem Verdacht zu rechtfertigen ist. Die Verfassungsrichter
stärken mit ihrer Entscheidung die Bürger. Denn Karlsruhe stellt
eindeutig klar, dass die Grund- und Freiheitsrechte mindestens den
gleichen Stellenwert genießen wie der Anti-Terror-Kampf. Gleichzeitig
nimmt das Gericht die Bundesregierung in die Pflicht, derart sensible
Gesetze künftig nicht mehr mit heißer Nadel zu stricken. Karlsruhe
hat also in doppelter Hinsicht ein gutes Urteil gefällt.
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Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
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