EANS-Hauptversammlung: S IMMO AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 06-05-2016 |
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
S IMMO AG
Wien, FN 58358 x
ISIN AT0000652250
Einladung zur
27. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Freitag, dem 3. Juni 2016, um 10:30 Uhr,
im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a
stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der
S IMMO AG mit dem Sitz in Wien, FN 58358 x, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2015, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2015 und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016
6. Beschlussfassungen über Vergütungen an den Aufsichtsrat
7. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen
Aktien und Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit
Beschluss der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2014 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im unausgenützten Umfang unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen des § 65
Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von dreißig Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und
gegebenenfalls einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer
von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung der eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse
oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu beschließen.
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung,
somit ab dem 13. Mai 2016, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
* Einberufung * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten *
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Lagebericht *
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015mit Konzernlagebericht *
Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015 * Bericht des
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG * Geschäftsbericht für das
Geschäftsjahr 2015 * Bericht des Vorstandes über den
Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 7 * Formulare für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der
schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens am 13. Mai 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung
Investor Relations, Andreas Feuerstein, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at)
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren
erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. Mai 2016,
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist * per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung
Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder * per Telefax unter
der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556
zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at * per
Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations,
Andreas Feuerstein oder
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556
übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag derHauptversammlung(Nachweisstichtag),
das ist der24. Mai 2016 (Dienstag),24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer * Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung * Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotstand am 24. Mai 2016 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien)
bezieht.
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 31. Mai 2016,
um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der
folgenden Wege einlangen:
* als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV- Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1
8900 500 DW 85 * per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder * per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe
der ISIN AT0000652250).
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden.
Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt
werden:
* per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am
Wechsel * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW
85 * per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht dem
E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder * durch persönliche
Vorlage am Eingang zur HV oder * von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs
1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).
Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 2. Juni
2016) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf
ihrer Website (www.simmoag.at)zur Verfügung gestellt. Um die
Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf
der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei
der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unterwww.simmoag.atein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33
43-39, oder e-mailmichael.knap@iva.or.at.Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt
in 66.917.179 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
190.003 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
66.727.176.
Wien, im Mai 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Tel.: +43(0)50 100-27556
Fax: +43(0)50 100 9-27556
E-Mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
www.simmoag.at
Corporate Communications:
Elisabeth Wagerer
Tel.: +43(0)50 100-27867
Fax: +43(0)50 100 9-27867
E-Mail: Elisabeth.Wagerer@simmoag.at
www.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
590501
weitere Artikel:
- Heidelberg wächst und erzielt deutlichen Jahresüberschuss Heidelberg (ots) -
- Umsatz steigt um fast 8 Prozent auf rund 2,5 Mrd. EUR
- EBITDA liegt bei 189 Mio. EUR - EBITDA-Marge erreicht nahezu 8
Prozent
- Jahresüberschuss von 28 Mio. EUR - Ergebnisverbesserung von 100
Mio. EUR
- Hochzinsanleihe wird vorzeitig zurückgezahlt
- Solide Finanzstruktur für geplante weitere Expansion
Die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) ist nach
vorläufigen Zahlen im Geschäftsjahr 2015/2016 (1. April 2015 bis 31.
März 2016) beim Ergebnis nach Steuern ein Turnaround von mehr...
- Muddy Waters hält Leerverkaufs-Meldefrist bei Ströer-Attacke nicht ein / Meldefrist beim Bundesanzeiger um fünf Tage überzogen / BaFin prüft den Fall Berlin (ots) - Der US-Hedgefonds Muddy Waters hat im Zuge seines
Angriffs auf den Kölner Außenwerbekonzern Ströer bereits am Tag
seiner Attacke Kasse gemacht und dies nicht fristgerecht mitgeteilt.
Das geht aus verspätet eingereichten Veröffentlichungen über
Leerverkaufspositionen im Bundesanzeiger hervor, wie das
Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner Juni-Ausgabe (EVT: 19. Mai)
berichtet. Danach hielt Muddy Waters am Mittwoch, dem 20. April, eine
Leerverkaufsposition in Höhe von 0,66 Prozent aller Ströer-Aktien. Am
Donnerstag, dem mehr...
- Qualitypool: Offene Fragen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie WIKR sind weitestgehend geklärt Lübeck (ots) - Bundesrat beschließt
Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Am 22. April hat der Bundesrat die Verordnung zur Einführung einer
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung beschlossen.
"Baufinanzierungsvermittler haben nun Klarheit bei einigen bislang
offenen Punkten der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie", stellt
Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, fest. "Sofern
es notwendig ist, sollten sie nun ihre Sachkundeprüfung beantragen."
Die sogenannte Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung mehr...
- Deutliches Plus für den DER KREIS Systemverbund in 2015 / Auch die ersten Monate im laufenden Jahr entwickeln sich vielversprechend Leonberg (ots) - Im Rahmen des diesjährigen
Jahreskongresses (6.-8.Mai 2016 in Dresden) gab der DER KREIS
Systemverbund, eine der führenden Einkaufs- und Dienstleistungs-
verbundgruppen für Küchenspezialisten, Badspezialisten (Sanitär-,
Heizung und Klimabetriebe), Schreinereien und Innenausbauer in
Europa, die Geschäftszahlen für 2015 bekannt. So konnten sich die
einzelnen Unternehmen des Systemverbunds im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2015 sehr positiv entwickeln.
Rückblick auf 2015: Die Entwicklung bei DER KREIS
Zu den mehr...
- Axel Springer startet mit kräftigem Ergebniswachstum in das Geschäftsjahr Berlin (ots) - EBITDA steigt um 5,2 Prozent / Umsatz legt trotz
Entkonsolidierungseffekten um 0,4 Prozent zu / Prognose bestätigt /
Aggregierte Nutzungsdaten: Axel Springer erreicht weltweit 200
Millionen Unique User / Funke-Mediengruppe zahlt im zweiten Quartal
Darlehen in Höhe von EUR 260,3 Mio. vorzeitig zurück
Axel Springer profitierte in den ersten drei Monaten des
Geschäftsjahres 2016 erneut von der Wachstumsdynamik seiner digitalen
Geschäftsmodelle. Sie steigerten ihren Beitrag zum Konzernumsatz auf
67 Prozent und erwirtschafteten mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|