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EANS-Hauptversammlung: S IMMO AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 06-05-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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S IMMO AG

Wien, FN 58358 x
ISIN AT0000652250

Einladung zur
27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Freitag, dem 3. Juni 2016, um 10:30 Uhr,
im Vienna Marriott Hotel in 1010 Wien, Parkring 12a

stattfindenden 27. ordentlichen Hauptversammlung der
S IMMO AG mit dem Sitz in Wien, FN 58358 x, ein.

A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2015, des Konzernabschlusses
samt Kon­zernlagebericht zum 31. Dezember 2015 und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015
ausgewiese­nen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Ge­schäftsjahr 2015

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016

6. Beschlussfassungen über Vergütungen an den Aufsichtsrat

7. Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen
Ak­tien und Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit
Beschluss der 25. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juni 2014 erteilten
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im unausgenützten Umfang unter
gleichzeitiger Er­mächtigung des Vorstands, nach den Bestimmungen des § 65
Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von dreißig Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals der Ge­sellschaft zu erwerben und
gegebenenfalls einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer
von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung der eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse
oder durch öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu beschließen.

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)


Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung,

somit ab dem 13. Mai 2016, gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at) veröffentlicht und
werden auch in der Hauptversamm­lung aufliegen:

* Einberufung * Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten *
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Lagebericht *
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015mit Konzernlagebericht *
Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015 * Bericht des
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG * Geschäftsbericht für das
Geschäftsjahr 2015 * Bericht des Vorstandes über den
Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 7 * Formulare für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.

C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Be­schlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbe­stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Mona­ten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeit­punkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der
schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren
Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum
Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, so­mit spätestens am 13. Mai 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrich­straße 10, Abteilung
Investor Relations, Andreas Feuerstein, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, kön­nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
über­mitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffen­den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.simmoag.at)
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschla­genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbe­stätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren
erfor­derlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmebe­rechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätes­tens am 24. Mai 2016,

* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das
Verlan­gen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist * per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer
Geschäftsanschrift AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung
Investor Relations, Andreas Feuerstein, oder * per Telefax unter
der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556

zugehen.

3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtli­chen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unter­nehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Inte­resse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

* per E-Mail an die Adresse: andreas.feuerstein@simmoag.at * per
Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations,
Andreas Feuerstein oder

* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 50 100 9-27556

übermittelt werden.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptver­sammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Ak­tionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des zehnten Tages vor dem Tag derHauptver­sammlung(Nachweisstichtag),
das ist der24. Mai 2016 (Dienstag),24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nach­weisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nach­weisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §
10a AktG erforderlich. Sie muss vom de­potführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2
AktG):

* Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürli­chen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer * Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung * Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotstand am 24. Mai 2016 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien)
bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache
ausgestellt werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 31. Mai 2016,
um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der
folgenden Wege einlangen:

* als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV- Veranstaltungs­service GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1
8900 500 DW 85 * per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
dem E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder * per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbe­dingt unter Angabe
der ISIN AT0000652250).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach
Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptver­sammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führer­schein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer
Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die
nunmehr üblichen Sicherheitsvor­kehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu be­stellen. Der Vertreter nimmt
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben
Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Ver­treter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden.
Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur De­potbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Ge­sellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der
Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt
werden:

* per Post oder Kurierdienst an die Anschrift
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am
Wechsel * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW
85 * per E-Mail an die Adresse:
anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht dem
E-Mail im pdf-Format anzuschließen ist, oder * durch persönliche
Vorlage am Eingang zur HV oder * von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs
1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type
MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000652250).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 2. Juni
2016) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf
persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
Registrierung vorzulegen.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf
ihrer Website (www.simmoag.at)zur Verfügung gestellt. Um die
Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf
der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechts­vertreter für
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei
der Haupt­versammlung diese Aktionäre ver­treten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite
der Gesell­schaft unterwww.simmoag.atein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33
43-39, oder e-mailmichael.knap@iva.or.at.Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhe­bung
von Widersprüchen gegen Hauptversamm­lungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt
in 66.917.179 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Haupt­versammlung
190.003 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamt­zahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
66.727.176.

Wien, im Mai 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Tel.: +43(0)50 100-27556
Fax: +43(0)50 100 9-27556
E-Mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
www.simmoag.at

Corporate Communications:
Elisabeth Wagerer
Tel.: +43(0)50 100-27867
Fax: +43(0)50 100 9-27867
E-Mail: Elisabeth.Wagerer@simmoag.at
www.simmoag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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