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Magellan Maritime Services Insolvenz - Interessengemeinschaft der Anleger, das müssen Anleger jetzt beachten

Geschrieben am 05-06-2016

Lahr (ots) - Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Sauer gründet
Interessengemeinschaft unter den Anlegern der Magellan Maritime
Services GmbH (MMS). Tausende Anleger, die beim Containerunternehmen
Magellan Direktinvestments Container gekauft und so ihr Geld in eine
Anlage investiert haben, müssen jetzt Angst vor einem Verlust haben.
Die Magellan Maritime Services GmbH hat beim Amtsgericht Hamburg
Insolvenz beantragt.

Das Modell des Direktinvestments in Container durch die Magellan
Maritime Services GmbH (MMS)

Die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) haben,
nicht, wie sonst am Grauen Kapitalmarkt üblich, Anteile an
Fondsgesellschaften erworben, die dann die Container gekauft haben,
sondern vielmehr direkt in die Container investiert. Die Anleger
haben direkt die Container gekauft. Versprochen wurde den Anlegern,
dass die Container an Reedereien zu einer Mindestmiete vermietet
werden und diese Mieten den Käufern der Container zur Verfügung
stehen als Rendite. Nach z.B. 5 Jahren sollen die Container dann von
den Anlegern zurückgekauft werden.

Folgen der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH (MMS)

Es stehen durch die Insolvenz derzeit ca. EUR 400 Mio. auf dem
Spiel. Welche Folgen die Insolvenz der Magellan Maritime Services
GmbH (MMS) am Ende für die Anleger haben wird, ist derzeit noch
völlig unklar.

Möglichkeiten der Anleger der Magellan Maritime Services GmbH
(MMS)

Für die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) gibt es
derzeit unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten

1. Wurde die Investition aufgrund einer Beratung durch einen
Vermittler gemacht, bestehen möglicherweise
Schadensersatzansprüche wegen einer Fehlberatung. Investoren
der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) sollte sich daher
anwaltlich beraten lassen.
2. Der Kauf kann eventuell aufgrund einer fehlerhaften
Widerrufsbelehrung noch heute widerrufbar sein. Anleger sollten
daher die Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
3. Die Investoren sollten überprüfen, in welcher Form sie an dem
Insolvenzverfahren teilnehmen können, um ihr Geld zu sichern.
4. Möglicherweise macht es auch Sinn, den Container zu verkaufen.

Welche Handlungsmöglichkeit die Richtige ist, werden die nächsten
Wochen zeigen. Anleger sollten sich in jedem Fall bereits jetzt an
einen Experten wenden, der sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht und
das Insolvenzrecht beherrscht. Fachanwalt Für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll und Insolvenzverwalter Ralph Sauer
teilen mit: "Verfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass
geschädigte Anleger einer Kapitalanlage sich organisieren sollten in
Interessengemeinschaften, um so gemeinsam ihre Interessen besser
wahren zu können."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine führende Kanzlei im Bank-
und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung in tausenden von
Anlegerprozessen. 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie
ein Insolvenzverwalter vertreten erfolgreich die Interessen
geschädigter Kapitalanleger.

Die Kanzlei hat die Interessengemeinschaft MMS ins Leben gerufen,
an der sich Anleger kostenfrei beteiligen können. Diese hat folgende
Vorteile:

- Es werden die Chancen verbessert, erfolgreich Ansprüche geltend
zu machen.
- Die Kosten werden gering gehalten und verteilt.
- Durch die Zusammenführung von Informationen bei einem Experten,
verschaffen sich Anleger einen Informationspool inklusive dessen
rechtlicher und wirtschaftlicher Bewertung.
- Bei Verhandlungen wird eine große Zahl an Geschädigten ernster
genommen als der Einzelne.
- Das Interesse der Presse und Öffentlichkeit ist größer als bei
einem Einzelnen.

Kostenfreie Beratung unter: http://ots.de/JFY7O



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1-1
77933 Lahr / Schwarzwald
Telefon: 07821 / 92 37 68 0
Fax: 07821 / 92 37 68 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de


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