(Registrieren)

LKW-Kartell - Anwälte machen Schadensersatz für Spediteure und LKW-Besitzer geltend

Geschrieben am 28-07-2016

Lahr (ots) - Nachdem die EU Kommission im LKW-Kartell gegen
verschiedene LKW-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen eine
Strafe verhängt hat, verlangen die geschädigten Spediteure,
LKW-Käufer und LKW-Leasingnehmer nunmehr Schadensersatz. Die
Europäische Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault,
Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen
haben. Die LKW-Hersteller hatten über 14 Jahre hinweg Verkaufspreise
für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der
strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter
Form weitergegeben. Wegen dieser Verstöße verhängte die Kommission
eine Rekordgeldbuße in Höhe von 2.926.499.000 EUR. Die EU-Kommission
teilt mit: "Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den
gesamten EWR und hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011
unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen
vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den
Mitgliedern der höchsten Führungsebene, wobei die Zusammenkünfte
gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen
Branchenveranstaltungen stattfanden. Hinzu kamen telefonische
Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen
Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert, und der
Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege.
Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die
gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die
Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit
verbundenen Kosten an die Kunden."

Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits Käufer und
Leasingnehmer, die von dem Lkw-Kartell betroffen sind und macht
Schadensersatzansprüche geltend. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auch im VW-Skandal mehr als 20.000
Geschädigte VW Autokäufer vertritt und berät, wird schon bald erste
Klagen gegen die LKW-Hersteller einreichen, wenn diese nicht
einigungsbereit sind. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Wir
werden zunächst auf eine außergerichtliche Einigung drängen, die
einen Schadensersatz zwischen 10% und 20% des Kaufpreises beinhaltet.
Wir hoffen auf die Vernunft des Kartells. Sollte es notwendig sein,
werden wir Klagen einreichen." Kartellverstöße haben bereits in der
Vergangenheit dazu geführt, dass Geschädigte Schadensersatzansprüche
geltend machen können. 2011 entschied der BGH, KZR 75/10, dass nicht
nur direkte Kunden von in Kartellabsprachen verwickelte Unternehmen
auf Schadensersatz klagen können, sondern auch Zwischen- und
Endabnehmer. Eine neue EU-Richtlinie, die bis Ende 2016 durch die
Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden muss, erleichtert die
Geltendmachung solcher Schadensersatzansprüche. Danach wird die
Vermutung aufgestellt, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht
haben. Die Mitglieder des Kartells müssen dann das Gegenteil
beweisen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Es gilt nun festzustellen,
ob die Spediteure die Fahrzeuge überteuert gekauft haben. Diese
Überteuerung, die im fünfstelligen Bereich liegen kann, ist als
Schadensersatz zu bezahlen. Wir befinden uns bereits in Gesprächen
mit Prozessfinanzierern, die das Kostenrisiko übernehmen, damit die
Spediteure nicht auf den Kosten sitzen bleiben." Die Geschädigten
sollten die Verjährungsvorschriften beachten. Nachdem die EU über die
Geldbuße entschieden hat, beginnt die Verjährung wieder zu laufen.
Geschädigte des LKW-Kartells sollten daher nicht abwarten, sondern
sich anwaltlich beraten lassen.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de/


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

595888

weitere Artikel:
  • Zweitgrößte französische Bankengruppe BPCE übernimmt Fidor Gruppe München (ots) - - Finanzbasis wird nachhaltig gestärkt - Fidor bleibt unabhängig - Matthias Kröner bleibt CEO und Shareholder - Starkes Wachstum und weitere internationale Expansion im Visier Paukenschlag bei der Münchner Fidor Gruppe: Die "älteste FinTech-Bank der Welt" (www.fidor.de) und der mit vielen Preisen ausgezeichnete innovative FinTech-Pionier werden von Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE übernommen. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamts sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden. mehr...

  • Care-Energy bietet neutralen Vergleich / Den passenden Versorger mit dem besten Tarif finden und dabei Sonnenstrom nutzen -------------------------------------------------------------- zum Vergleichsrechner http://ots.de/eO5Fs -------------------------------------------------------------- Hamburg (ots) - Vor rund einem Monat startete der unabhängige und neutrale Vergleichsrechner für Strom und Gas vom Hamburger Energiedienstleister Care-Energy Management GmbH http://vergleichsrechner.care.energy Der Energiedienstleister, als Betreiber des Vergleichsrechners, recherchiert dabei eigenständig Versorger und Tarife am Markt und stellt mehr...

  • AOK vergibt millionenschweren Auftrag an vorbestraften Apotheker Hamburg (ots) - Um die explodierenden Kosten bei Krebs-Medikamenten einzudämmen, hat die AOK in drei Versorgungsgebieten die Zubereitung der Mittel ausgeschrieben. Wie problematisch das Ergebnis ist, zeigt nach Recherchen des ARD Politikmagazins "Panorama" des NDR (Donnerstag, 21.45 Uhr, Das Erste) ein Fall in Hamburg. Per Rundschreiben hat die AOK die Onkologen in Hamburg-Nord und im Stadtteil Wandsbek aufgefordert, ab dem 1. August 2016 Krebsmedikamente "ausschließlich" bei der Elb-Apotheke von Günter Zeifang zu beziehen: mehr...

  • Interesse an Virtual Reality erreicht seinen Höhepunkt. Verbraucher in Europa erkennen den Nutzen für Business-Anwendungen und Preise sinken stark London (ots/PRNewswire) - Einzelhändler sollten die Gelegenheit nutzen, um von dem Interesse an VR zu profitieren Virtual Reality öffnet sich dem breiten Markt und ist nun nicht nur den Gamern vorbehalten. Eine Umfrage von CONTEXT, einem führenden IT-Marktforschungsunternehmen hat ergeben, dass drei von vier Verbraucher in UK von Virtual Reality gehört haben. Dank VR-Unternehmen wie Oculus Rift, HTC und Sony PlayStation ist diese neue Technik nicht nur Gamern ein Begriff, sondern erreicht nun sowohl den breiten Konsumentenmarkt, mehr...

  • IT-Sicherheit - SecuLution: führt nur erwünschte Software aus Werl (ots) - - Patentiertes Whitelisting-Verfahren - Ausgeklügelte Erfassung der erwünschten Software - Für große Netzwerke mit Spezialsoftware wie in Krankenhäusern Jeden Tag kommen rund 25.000 neue Viren und andere Schädlinge in Umlauf. Eine Antivirus-Software kann jedoch nur vor der Schadsoftware schützen, die sie kennt. Die Werler SecuLution GmbH geht deshalb einen gänzlich anderen Weg: Sie hat ein Whitelisting-Verfahren entwickelt und patentiert, mit dem nur erlaubte Software ausgeführt wird, alles andere nicht. mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht