Westfalen-Blatt: BGH muss Urteil gegen früheren SS-Mann prüfen
Geschrieben am 27-08-2016 |
Bielefeld (ots) - Das Urteil gegen den früheren SS-Mann Reinhold
Hanning aus Lage (NRW) wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz wird
zunächst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung steht zu ihrem
Revisionsbegehren, wie jetzt bekannt wurde. »Ich werde die Revision
aufrecht erhalten«, sagte Hannings Verteidiger Johannes Salmen dem
WESTFALEN-BLATT. Der Bundesgerichtshof wird dieses Urteil nun
überprüfen müssen. Nach der Urteilsverkündung am 17. Juni in Detmold
hatten Prozessbeteiligte die Möglichkeit ins Gespräch gebracht,
zeitnah ein rechtskräftiges Urteil zu erreichen - ohne Revision:
Wenn sicher sei, dass sein Mandant wegen Haftunfähigkeit nicht ins
Gefängnis müsse und die Haftstrafe somit symbolisch bleibe, »dann
könnten wir möglicherweise den Antrag auf Revision zurücknehmen«,
hatte Hannings zweiter Verteidiger Andreas Scharmer nach Prozessende
gesagt. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Nebenklage ebenfalls
ihr Revisionsbegehren mit Blick auf den Vorwurf der Mittäterschaft
fallen lasse. Denn einige der 19 Nebenklageanwälte sahen bei dem
heute 94-jährigen Hanning auch eine Mittäterschaft an den Morden in
Auschwitz gegeben. Nebenkläger hatten ebenfalls betont, Interesse an
einer möglichst raschen Rechtskraft eines Urteils zu haben. Letztlich
hatten neun Anwälte von Holocaust-Überlebenden und deren Nachfahren
Revision eingelegt. Das Landgericht Detmold hat am Freitag die
schriftliche Begründung des Urteils auf den Postweg gebracht. Die
Prozessbeteiligten haben nun einen Monat Zeit, eine Revision beim BGH
zu begründen.
Bis zu einer Entscheidung des BGH könnten viele Monate, ja sogar
Jahre ins Land gehen - wie im Fall des Oskar Gröning (95). Der
frühere »Buchhalter von Auschwitz« war vor mehr als einem Jahr vom
Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Über eine
Revision hat der BGH immer noch nicht entschieden. Das war mit Blick
auf das Alter der Prozessbeteiligten auf massive Kritik gestoßen.
Hanning war im Juni vom Landgericht Detmold wegen Behilfe zum Mord in
Auschwitz in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt
worden.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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