Rheinische Post: Kommentar /
Rechte des Scheinvaters
= Von Gregor Mayntz
Geschrieben am 29-08-2016 |
Düsseldorf (ots) - Es ist schon schwer genug für alle Beteiligten,
wenn das Band von Vertrauen und Liebe zwischen Vater, Mutter und Kind
zerreißt. Und es wird nicht einfacher, wenn der Staat sich mit
Bewertungen in den Verlauf derart existenzieller Krisen einmischt.
Wer ist mein Vater? Ist das mein Kind? Warum sind intimste
Beziehungen nicht meine Privatsache? Diese drei Fragen beleuchten,
wie kompliziert der Umgang mit Lebensentwürfen ist, die zur Lüge
wurden. Und wie sensibel er sein muss. Wer von seiner Partnerin ein
Kuckuckskind untergeschoben bekam, soll den biologischen Vater
erfahren, um ihm auch den Unterhalt aufbürden zu können. Dieses Recht
gesteht das Verfassungsgericht dem Scheinvater zu. Aber weil dieses
Recht tief in die Rechte der Mutter eingreift, bedarf es dafür eines
Gesetzes. Der nun vorgelegte Entwurf gehört sorgsam darauf
abgeklopft, ob er klar genug ist und neuen Streit vermeidet. Die
zeitliche Befristung einer "Rückabwicklung von Familienleben" darf so
wenig willkürlich erscheinen wie die Ausnahme, in der es einer Frau
erlaubt ist, die Auskunft zu verweigern.
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