Weser-Kurier: Über Anklagen gegen Raser schreibt Ralf Michel:
Geschrieben am 22-09-2016 |
Bremen (ots) - Ein Motorradfahrer tötet bei einem Verkehrsunfall
einen 75-Jährigen. Und wird wegen Mordes angeklagt. Ein Autofahrer
verletzt bei einem Unfall einen 13-Jährigen lebensgefährlich. Und
muss sich nun vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags
verantworten. Innerhalb weniger Wochen hat die Bremer
Staatsanwaltschaft gleich zweimal ein deutliches Zeichen gegen
rücksichtslose Raser im Straßenverkehr gesetzt. Einfach gemacht hat
sie es sich nicht mit diesen beiden Anklagen. Denn es bleibt
abzuwarten, ob vor Gericht tatsächlich der Nachweis gelingt, dass es
bei dem Motorradfahrer niedere Beweggründe waren, die zu dem
tödlichen Unfall führten. Und auch wenn im Fall des lebensgefährlich
verletzten Kindes zahlreiche Zeugenhinweise den Angeklagten belasten
- das Unfallfahrzeug war ein Mietwagen, zugelassen nicht auf den
Angeklagten, sondern auf einen Familienangehörigen des Mannes. Vor
Gericht einwandfrei nachzuweisen, wer bei dem Unfall am Steuer saß,
wird alles andere als ein Selbstläufer. Könnte daher sein, dass die
Anklage in beiden Fällen nicht zu halten sein wird. Es versucht zu
haben, ist trotzdem aller Ehren wert.
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