Deutsche Umwelthilfe kritisiert: Sinkende Stromeinkaufspreise kommen beim Verbraucher nicht an
Geschrieben am 14-10-2016 |
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Grafik zur EEG-Umlage
http://ots.de/PMGmP
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Berlin (ots) - Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) steigt 2017 auf 6,88 Cent - Börsenstrompreis sinkt durch
anhaltend hohes Stromangebot - DUH fordert Stromanbieter auf, die
günstigeren Börsenpreise an Stromkunden weiterzugeben
Im Jahr 2017 wird die EEG-Umlage nach den heute (14.10.2016)
bekannt gegebenen Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber von aktuell
6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent steigen. Gleichzeitig
sinken aber der Börsenstrompreis und damit die
Strombeschaffungskosten für die Stromhändler.
"Zwischen 2014 und 2016 sind die Strombeschaffungskosten von 9,75
auf 8,66 Cent pro Kilowattstunde gefallen. Grund dafür ist der
sinkende Börsenstrompreis, der durch das hohe Stromangebot immer
günstiger wird. Auch für 2017 ist zu erwarten, dass die
Börsenstrompreise weiter fallen werden. Die Beschaffungskosten für
Strom dürften 2017 auf etwa gleichem Niveau wie 2016 liegen. Wir
fordern daher die Stromanbieter auf, diese Preisvorteile
weiterzugeben", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha
Müller-Kraenner.
Die EEG-Umlage benennt transparent alle gesellschaftlichen Kosten,
die mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden sind. Der
Betrieb von Kohle- und Atomkraftwerken zieht Kosten nach sich, die
nicht im Strompreis abgebildet sind.
"Die EEG-Umlage erweckt den Eindruck, dass nur die Erneuerbaren
Energien Kosten verursachen. Dabei ist es fossiler Strom, der den
Klimawandel verursacht", ergänzt Peter Ahmels, Leiter Energie und
Klimaschutz. "Das Umweltbundesamt hat bereits 2012 festgestellt, dass
Kohlestrom Folgekosten von etwa 10 Cent/Kilowattstunde verursacht.
Die Bundesregierung muss durch eine ökologische Steuerreform
verursachungsgerecht gegensteuern, zum Beispiel durch eine
zusätzliche CO2-Abgabe auf fossilen Strom. Der bereits existierende
Treibhausgas-Emissionshandel ist völlig unzureichend."
Hintergrund:
Die EEG-Umlage wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern
festgelegt. Sie gleicht die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis
und dem garantierten Preis für die Anlagenbetreiber der Erneuerbaren
Energien aus. Energieintensive Industrien und Schienenbahnen sind von
der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen. Diese Ausnahmen machen etwa
ein Drittel der EEG-Umlage aus.
Informationsmaterial:
Grafik zur EEG-Umlage und den Börsenstrompreisen:
http://l.duh.de/fj1a6
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
0151 16225863, ahmels@duh.de
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse@duh.de, www.duh.de
www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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