Blitzübersicht der am häufigsten verbreiteten "Knigge-Altertümer" zu Tischsitten / Aktuelle Empfehlungen des Arbeitskreises Umgansformen International (AUI)
Geschrieben am 15-11-2016 |
Hamburg (ots) - So gut es einerseits ist, sinnvolle Traditionen
fortzuführen, so unangebracht kann es andererseits sein, an völlig
Überholtem oder Unpraktischem festzuhalten.
1. Überholt: Große Salatblätter dürfen nicht geschnitten werden.
Bei Spargel, Kartoffeln und Eiern ist das ebenso.
Aktuell: Sämtliche, ehemals durchaus sinnvolle Schneideverbote -
zum Beispiel bei Gemüse, Salat, Eiern - sind in der heutigen Zeit
hinfällig. Der Grund: Die unliebsamen Nebenwirkungen wie das Anlaufen
der Messer beim Schneiden dieser Speisen gibt es heute nicht mehr. So
brauchen weder zu groß geratene Salatblätter gefaltet noch Kartoffeln
grundsätzlich mit der Gabel zerteilt zu werden. Letzteres ist
allerdings dann nach wie vor sinnvoll, wenn mit den
Kartoffelstückchen Soße aufgenommen werden soll, weil das mit einer
glatten Schnittfläche schlecht möglich ist.
2. Überholt: Der Suppenteller darf nicht gekippt werden.
Aktuell: Ein leichtes Ankippen des Suppentellers, um den letzten
Rest besser herauslöffeln zu können, gilt heute nicht mehr als
Tischsitten-Fauxpas. Eine empfohlene Kipp-Richtung gibt es nicht.
Wichtig ist nur, dass ein Kleckern vermieden wird.
3. Überholt: Garnituren wie Tomatenstückchen oder Radieschen
dürfen auf keinen Fall mitgegessen werden.
Aktuell: Alles, was serviert wird und essbar ist - also auch
sämtliche Garnituren - kann heute ohne Verstoß gegen die guten
Tischsitten mitgegessen werden. Das gilt in Deutschland auch für den
früher üblichen "Anstandshappen", der stets als Rest auf dem Teller
bleiben sollte.
4. Überholt: Die Hände gehören während des gesamten Essens auf den
Tisch.
Aktuell: Es gilt heutzutage nicht mehr als unhöflich, zwischen den
Gängen einer Mahlzeit die Hände zum Beispiel auf die Armlehnen des
Stuhls, wenn vorhanden, oder in den Schoß zu legen. Während des
Essens sind jedoch bei deutschen Tischsitten nach wie vor beide Hände
- nicht die Ellenbogen - auf dem Tisch.
5. Überholt: Es gibt drei "Besteck-Geheimsprachen".
Aktuell: Zur wortlosen Verständigung zwischen Gästen und
Restaurantfachkräften dienen heute nur noch zwei "Besteck-Sprachen":
Offen oder gekreuzt auf dem Teller abgelegtes Besteck bedeutet: "Ich
mache eine Pause" oder - in den seltenen Fällen, in denen ein
Nachlegeservice vorgesehen ist - "Ich möchte noch etwas nachgelegt
bekommen." Parallel mit dem Messer rechts neben der Gabel auf etwa
zwischen "vier und fünf" - wenn Sie sich den Teller als Uhr
vorstellen - abgelegtes Besteck signalisiert: "Ich bin mit dem
Essen/diesem Gang fertig." Bei beiden "Besteck-Sprachen" liegt das
Messer mit der Schneide zur Gabel.
6. Überholt: Es darf nur mit Wein oder Sekt zugeprostet oder
angestoßen werden.
Aktuell: Niemand soll aus einer Runde ausgeschlossen werden, in
der zugeprostet oder angestoßen wird, nur weil zum Beispiel ein
nichtalkoholisches Getränk wie Mineralwasser im Glas ist. Gleiches
gilt für diejenigen, die ein Bier dem Wein vorziehen. Zeitgemäß ist:
Wird zugeprostet oder in kleiner, inoffizieller Runde angestoßen,
spielt es keine Rolle mehr, mit welchem Getränk das passiert.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen@t-online.de
Christian Götsch, Pressereferent Swinging World e.V.,
Der Unternehmerverband der Tanzschulen
49(0)40/500582-15, christian.goetsch@tanzen.de
Original-Content von: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV, übermittelt durch news aktuell
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